Bürgerinformationssystem
Anlässlich der
Diskussion um den Verkauf der Anteile der „Hessischen Flugplatz
GmbH“ an das Unternehmen „NetJets Europe“, verabschiedet die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark folgende Resolution: Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Rödermark spricht sich aus Gründen der Sicherung eines wichtigen
Verkehrsinfrastrukturelements der Region und Sicherung von Arbeitsplätzen für
eine Modernisierung des Flugplatzes Egelsbach aus. Die Stadtverordneten der Stadt
Rödermark, bitten jedoch, bei allem Verständnis für die wirtschaftlichen
Aspekte, die Bedenken der Anwohnerregionen beim Verkauf des Flugplatzes
Egelsbach zur Kenntnis zu nehmen und bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Uns ist bewusst, dass alle
Entscheidungsträger eine sehr hohe Verantwortung gegenüber den Mitmenschen in ihrer
unmittelbaren, aber auch mittelbaren Nachbarschaft tragen. Die Stadtverordneten
der Stadt Rödermark bitten bei der Entscheidung eindringlich darum, die
elementaren Wünsche der Nachbarschaft des Flughafens Egelbach nicht außer Acht
zu lassen. Unser Ziel ist es, weitere lärm- und
umweltbelastende Faktoren zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen auf die
Bevölkerung und Infrastruktur in Grenzen zu halten. Die Stadtverordneten der Stadt
Rödermark sehen es für erforderlich an, dass im Rahmen der Modernisierung des
Flugplatzes Egelbach alle nur erdenklichen Maßnahmen ergriffen werden, um die
Belastung der Nachbarschaft und damit auch der Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Rödermark durch Fluglärm zu verringern. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird
daher zur Umsetzung der o.g. Ziele durch die Stadtverordneten der Stadt
Rödermark beauftragt, nachfolgende Punkte bei den jeweilig zuständigen Stellen
vorzutragen: ·
Keine weitere Zunahme des Fluglärms in Rödermark Seit 13.
März 2008 verfügt der Flugplatz Egelbach über getrennte Sichtan- und
Abflugverfahren. Jets, sowie alle Luftfahrzeuge ab 4 t MTOM, sollen bei
Betriebsrichtung RWY27 (Ost) die Pflichtmeldepunkte HOTEL 1, 2 und 3 anfliegen. ·
Festschreibung der Anzahl von Flugbewegungen Bisher ist
die Anzahl der maximal zulässigen Starts und Landungen in Egelsbach auf 100.000
im Jahr begrenzt. Die Veräußerung des Flugplatzes soll nicht zu einer Erhöhung
der Flugbewegungen führen. ·
Beschränkung der maximalen Startmasse auf 20 t ·
Beschränkung der Anzahl der Flugbewegungen mit
über 4 t zulässigem Startgewicht Nur
ein geringer Anteil der Flugbewegungen erfolgt derzeit mit HPA-Flugzeugen (High
Performance Aircraft: Jets und Flugzeuge ab 4 t MTOM). Dieser Anteil soll sich
nicht deutlich ausweiten dürfen. Deshalb ist die maximal zulässige Anzahl der
Flugbewegungen mit HPA-Flugzeugen möglichst festzuschreiben. ·
Beschränkung der Betriebszeiten, gemäß
derzeitigem Stand sowie Nachtflugverbot ·
Mitgliedschaft im Beirat
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