Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Mit Wirkung ab 01. Januar 2009 gingen die
beiden städtischen Eigenbetriebe ‚Entsorgung und Dienstleistung’
und ‚Gebäudewirtschaft’ in dem neuen Eigenbetrieb ‚Kommunale
Betriebe Rödermark’ auf. Für den Eigenbetrieb ‚Kommunale
Betriebe Rödermark’ ist eine Betriebskommission zu bilden, der gemäß § 7
der Betriebssatzung angehören: -
Sieben Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung -
der Bürgermeister oder in seiner Vertretung
ein von ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats -
der für das Finanzwesen zuständige Stadtrat
sowie zwei weitere Mitglieder des Magistrats -
zwei Mitglieder des Personalrates des
Eigenbetriebes Der Betriebskommission sollen außerdem drei
wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen angehören. Die Wahl der Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§
55 Abs. 1 HGO), während die wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen sowie die Mitglieder des
Personalrates (auf dessen Vorschlag) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu
wählen sind. Der Personalrat der Stadtverwaltung
Rödermark hat zur Wahl als seine Vertreter in der Betriebskommission
vorgeschlagen: Herrn
Andreas Jacobsen und Herrn Hans Mallock. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung wählt die
Mitglieder der Betriebskommission für den Eigenbetrieb ‚Kommunale
Betriebe Rödermark’: Als Vertreter der
Stadtverordnetenversammlung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Als wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen: 1.________________________ 3.___________________ Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Zustimmung: Ablehnung: Ablehnung: Enthaltung: Enthaltung: 3.________________________ Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Als Vertreter des Personalrates der Stadtverwaltung Rödermark: 1. Herr Andreas Jacobsen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 2. Herr Hans Mallock Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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