Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Bei der Bilanzierung zum 31.12.2005 konnte dem Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft im Bereich des Badehauses aufgrund der noch ausstehenden
Vermessung im Kreuzungsbereich nur eine ca-Fläche zugeschrieben werden. Wie sich jetzt herausstellte, ist eine Berichtigung der Flächengrößen
in der Bilanz nur aufgrund des Umlegungsplanes nicht möglich. Ein Beschluss der
Stadtverordneten-versammlung ist erforderlich. Folgender Sachverhalt stellt sich dar: 2005 dem Eigenbetrieb zugeordnet: 13.790
qm aufgrund der Neuvermessung tatsächlich zu erhalten: 14.351
qm Die Restfläche von 561 qm soll aus dem Anlagevermögen der Stadt
in das Vermögen des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft überführt werden. Beschlussvorschlag: Aus dem Anlagevermögen der Stadt wird im Bereich des Badehauses
eine Restfläche von 561 qm aus dem Grundstücken Gemarkung Urberach Flur 9 Nr.
154/9 und 154/11 zum 31.12.2008 in das Vermögen des Eigenbetriebes
Gebäudewirtschaft übertragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||