Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0295/08  

 
 
Betreff: Fläche am Badehaus
- Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.02.2009 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.01.2009 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bei der Bilanzierung zum 31.12.2005 konnte dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft im Bereich des Badehauses aufgrund der noch ausstehenden Vermessung im Kreuzungsbereich nur eine ca-Fläche zugeschrieben werden.

Wie sich jetzt herausstellte, ist eine Berichtigung der Flächengrößen in der Bilanz nur aufgrund des Umlegungsplanes nicht möglich. Ein Beschluss der Stadtverordneten-versammlung ist erforderlich.

 

Folgender Sachverhalt stellt sich dar:

 

2005 dem Eigenbetrieb zugeordnet:                                    13.790 qm

aufgrund der Neuvermessung tatsächlich zu erhalten:           14.351 qm

 

Die Restfläche von 561 qm soll aus dem Anlagevermögen der Stadt in das Vermögen des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft überführt werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aus dem Anlagevermögen der Stadt wird im Bereich des Badehauses eine Restfläche von 561 qm aus dem Grundstücken Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 154/9 und 154/11 zum 31.12.2008 in das Vermögen des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft übertragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Nein