Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Eigentümer des Grundstückes Konrad-Adenauer-Straße 87
beabsichtigt, den dort ansässigen Betrieb zu erweitern und beantragt die Änderung
des Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ im Stadtteil Urberach. Die an
das Betriebsgrundstück angrenzende Fläche, Grundstück Gemarkung Urberach Flur 3
Flurstück 10/1, soll dem festgelegten Mischgebiet zugeordnet werden. Weder der bestehende Flächennutzungsplan noch der Entwurf des
Regionalen Flächennutzungsplanes stehen der Erweiterung des Bebauungsplanes
entgegen. Beide Pläne sehen für diesen Bereich „Siedlungsfläche –
gemischte Baufläche“ vor. Eine zusätzliche Erschließung ist nicht
erforderlich, da der Betreffende Bereich über das bestehende Betriebsgrundstück
erschlossen wird. Die Antragsteller tragen nach vorliegender Vereinbarung alle
entstehenden Kosten. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ und Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet des Grundstücks Ecke
Konrad-Adenauer-Straße/Rodaustraße im Stadtteil Urbrach. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 6.2 „Am Weiher,
Teil I“. Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Urberach
Flur 3 Flurstücke 10/1, 11/1 und 14/4. Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Mischgebietes. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen Lageplan über Geltungsbereich |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||