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Vorlage - VO/0001/09  

 
 
Betreff: Änderung des Bebauungsplanes B 6.1 "Am Weiher"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102\B 6.2
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
27.01.2009 
22. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.01.2009 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.02.2009 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Konrad-Adenauer-Straße 87 beabsichtigt, den dort ansässigen Betrieb zu erweitern und beantragt die Änderung des Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ im Stadtteil Urberach. Die an das Betriebsgrundstück angrenzende Fläche, Grundstück Gemarkung Urberach Flur 3 Flurstück 10/1, soll dem festgelegten Mischgebiet zugeordnet werden.

 

Weder der bestehende Flächennutzungsplan noch der Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes stehen der Erweiterung des Bebauungsplanes entgegen. Beide Pläne sehen für diesen Bereich „Siedlungsfläche – gemischte Baufläche“ vor. Eine zusätzliche Erschließung ist nicht erforderlich, da der Betreffende Bereich über das bestehende Betriebsgrundstück erschlossen wird.

 

Die Antragsteller tragen nach vorliegender Vereinbarung alle entstehenden Kosten.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des Grundstücks Ecke Konrad-Adenauer-Straße/Rodaustraße im Stadtteil Urbrach.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 6.2 „Am Weiher, Teil I“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 3 Flurstücke 10/1, 11/1 und 14/4.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Mischgebietes.

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Nein

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Lageplan über Geltungsbereich