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Tagesordnung - 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 10.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Haushaltsplan 2009
Enthält Anlagen
VO/0261/08  
Ö 5  
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
VO/0012/09  
Ö 6  
Betriebskostenzuschuss Schwimmbad  
VO/0208/08  
Ö 7  
Fläche am Badehaus - Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft -  
VO/0295/08  
Ö 8  
Änderung des Bebauungsplanes B 6.1 "Am Weiher"  
VO/0001/09  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des Grundstücks Ecke Konrad-Adenauer-Straße/Rodaustraße im Stadtteil Urbrach.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 6.2 „Am Weiher, Teil I“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 3 Flurstücke 10/1, 11/1 und 14/4.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Mischgebietes.

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    27.01.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Herr Bürgermeister Kern gibt einen kurzen historischen Abriss zur Vorgeschichte des Bebauungsplanes

Herr Bürgermeister Kern gibt einen kurzen historischen Abriss zur Vorgeschichte des Bebauungsplanes. Er weißt darauf hin, dass bereits im Jahr 1983 bezüglich der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes Gespräche geführt worden sind.

 

Mit dem Eigentümer wurde im Vorfeld abgeklärt, dass die Verfahrenskosten von ihm übernommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig

Ablehnung: ./.

Enthaltung: ./.

 

Es wird einstimmig der Änderung des Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des Grundstücks Ecke-Konrad-Adenauer-Straße / Rodaustraße im Stadtteil Urberach zugestimmt.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 6.2 Am Weiher, Teil I“.

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 3 Flurstücke 10/1, 11/1 und 14/4.

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenzen als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Mischgebietes.

   
    29.01.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes B 6

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des Grundstücks Ecke Konrad-Adenauer-Straße/Rodaustraße im Stadtteil Urbrach.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 6.2 „Am Weiher, Teil I“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 3 Flurstücke 10/1, 11/1 und 14/4.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Mischgebietes.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

   
    10.02.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Abstimmung erfolgte unter TO A

Abstimmung erfolgte unter TO A.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des Grundstücks Ecke Konrad-Adenauer-Straße/Rodaustraße im Stadtteil Urbrach.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 6.2 „Am Weiher, Teil I“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 3 Flurstücke 10/1, 11/1 und 14/4.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Mischgebietes.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig beschlossen

 

Zustimmung:                    CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

Ö 9     Integrationskonzept      
Ö 9.1  
Integrationskonzept für Rödermark
Enthält Anlagen
VO/0266/08  
Ö 9.2  
Interfraktioneller Antrag: Wir sind alle Rödermärker Verständigung fördern – Kulturelle Identitäten bewahren  
IFA/0022/09  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: LKW-Durchfahrverbote wirkungsvoll überprüfen  
SPD/0010/09  
Ö 11  
Interfraktioneller Antrag: Regionaltangente West  
IFA/0034/09  
Ö 12  
Resolution Flughafen Egelsbach  
IFA/0056/09