Herr Bürgermeister Kern gibt einen kurzen
historischen Abriss zur Vorgeschichte des Bebauungsplanes. Er weißt darauf hin,
dass bereits im Jahr 1983 bezüglich der Erweiterung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplangebietes Gespräche geführt worden sind.
Mit dem Eigentümer wurde im Vorfeld
abgeklärt, dass die Verfahrenskosten von ihm übernommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
Ablehnung: ./.
Enthaltung: ./.
Es wird einstimmig der Änderung des
Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ und der Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet des Grundstücks Ecke-Konrad-Adenauer-Straße /
Rodaustraße im Stadtteil Urberach zugestimmt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B
6.2 Am Weiher, Teil I“.
Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke
Gemarkung Urberach Flur 3 Flurstücke 10/1, 11/1 und 14/4.
Sollten sich Änderungen der
Geltungsbereichsgrenzen als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der
Offenlegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist die Erweiterung des Mischgebietes.