Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung: Das
vom Magistrat der Stadt am 8. November
2008 vorgelegte Integrationskonzept
„Wir sind alle Rödermärker“ beschreibt den Rahmen, in dem
Integration in Rödermark gefördert
werden kann. Die
dazu notwendigen politischen Entscheidungen sollen zügig getroffen werden,
damit das Projekt weiterentwickelt werden kann. Neben
der prinzipiellen Zustimmung zu dem Gesamtkonzept erfordert dies die Entscheidung der
Stadtverordnetenversammlung in einigen wichtigen Punkten. Beschlussvorschlag: Entschließung
der Stadtverordnetenversammlung zum Integrationskonzept 1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt
ausdrücklich fest, dass es sich bei dem nun vorgelegten Integrationskonzept um
ein offenes Konzept handelt, welches jederzeit an die tatsächlichen Bedürfnisse
und gewonnenen Erkenntnisse angepasst werden kann. 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
erwartet, dass der Prozess der Integration auf der Grundlage des
Integrationskonzeptes von allen Fachdiensten und allen Einrichtung der Stadt
gefördert wird. 3. Die Stadtverordnetenversammlung ruft alle
Bürgerinnen und Bürger und alle Vereinigungen der Stadt auf, sich aktiv an der
Umsetzung des Konzeptes zu beteiligen. 4. Die Arbeitsgruppe Integration soll auch weiterhin
diesen Prozess moderieren, steuern und die wesentlichen Veränderungen
evaluieren. Ziel soll dabei sein, eine höchstmögliche
Vernetzung aller Akteure zur erfolgreichen Umsetzung des Integrationskonzeptes
sicherzustellen. 5. In einem jährlich der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegenden Integrationsbericht des Magistrates sollen die ergriffenen
Maßnahmen beschrieben und deren Erfolg durch aussagekräftige Daten erläutert
werden. 6. Der Magistrat wird aufgefordert, zur
Umsetzung des Integrationskonzeptes der Stadt Rödermark alle Förderungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Union, der Bundesrepublik
Deutschland, des Landes Hessen und des Kreises Offenbach umfassend zu ermitteln
und zur Refinanzierung von Maßnahmen zu nutzen. 7. Als erste neue Maßnahme sollen die Vermittlung von
Sprachfertigkeiten in den Kindertagesstätten begutachtet und Hemmnisse für die
Entwicklung der Sprachfertigkeiten konkret benannt werden. 8. Der Magistrat wird aufgefordert, zur Förderung von
Sprachfertigkeiten ergänzende Maßnahmen einzuleiten. 9. Im Haushaltsplan 2009 ist für Maßnahmen in diesem
Rahmen ein Budgetansatz von 3000 € vorzusehen. 10. Zur weiteren Umsetzung
des Integrationskonzeptes wird zeitnah die Stelle eines/einer
Integrationsbeauftragten auf 400 € Basis bei der Stadt Rödermark
geschaffen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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