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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes B 6.1 „Am Weiher“ und Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet des Grundstücks Ecke
Konrad-Adenauer-Straße/Rodaustraße im Stadtteil Urbrach. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 6.2 „Am Weiher,
Teil I“. Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Urberach
Flur 3 Flurstücke 10/1, 11/1 und 14/4. Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Mischgebietes. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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