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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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„Blühendes Rödermark“
Präsentation von Frau Dr. Eva Distler, ENTEGA NATURpur Insititut |
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Ö 3 |
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Hochwasserschutz / Starkregenvorsorge |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Starkregenvorsorge |
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SPD/0192/21 |
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Ö 3.2 |
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Berichtsantrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Die Grüne: Flutkatastrophen in Deutschland - Vorkehrungen in Rödermark |
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CAL/0193/21 |
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Ö 3.3 |
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Berichtsantrag der Fraktion FWR: Hochwasserschutz in Rödermark |
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FWR/0206/21 |
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Ö 4 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Starkregengefährdungsanalyse |
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SPD/0242/21 |
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Ö 5 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus |
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FDP/0135/21 |
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Ö 6 |
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Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Die Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen |
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CAL/0198_1/21 |
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Ö 6.1 |
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Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen |
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SPD/0198_2/21 |
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Ö 6.2 |
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Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen |
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FWR/0198_3/21 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen. Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 6.2 - abgelehnt |
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Beschlussvorschlag: Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen. Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Zustimmung: FWR Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Enthaltung: /
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07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 8.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen. Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: FWR Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Enthaltung:
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27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 8.2 - abgelehnt |
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Beschlussvorschlag: Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist. Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen. Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: FWR (3) Ablehnung: CDU (11), AL/Die Grüne (12), SPD (5), FDP (3) Enthaltung: /
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Ö 7 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Aufwertung des Bolzplatzes Seligenstädter Straße |
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SPD/0236/21 |
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Ö 8 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania |
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FDP/0237/21 |
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Ö 9 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Prioritätenliste Jugendplätze |
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FDP/0238/21 |
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Stilllegung von Waldflächen |
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FDP/0240/21 |
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Ö 11 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 12 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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