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Beschlussvorschlag: Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei jeglicher Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung: FWR Enthaltung: FDP |
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