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Beschlussvorschlag:
Es gilt ein Klima-Vorbehalt als allgemeine Nachhaltigkeitsklausel bei Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie eine Klimarelevanz beweisbar aufweist.
Alle klimarelevanten Vorhaben und Projekte sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie Optimierungspotenziale zu prüfen. Klimafreundlichere Alternativen sind gegebenenfalls zu entwickeln und abzuwägen.
Bei notwendigen Finanzierungen sind die entsprechenden Maßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: FWR Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Enthaltung: / |
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