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Tagesordnung - 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Di, 05.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
„Blühendes Rödermark“ Präsentation von Frau Dr. Eva Distler, ENTEGA NATURpur Insititut      
Ö 3     Hochwasserschutz / Starkregenvorsorge      
Ö 3.1  
Anfrage der SPD-Fraktion: Starkregenvorsorge  
SPD/0192/21  
Ö 3.2  
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Die Grüne: Flutkatastrophen in Deutschland - Vorkehrungen in Rödermark  
CAL/0193/21  
Ö 3.3  
Berichtsantrag der Fraktion FWR: Hochwasserschutz in Rödermark  
FWR/0206/21  
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion: Starkregengefährdungsanalyse  
SPD/0242/21  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus  
FDP/0135/21  
Ö 6  
Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Die Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen  
CAL/0198_1/21  
Ö 6.1  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen  
SPD/0198_2/21  
Ö 6.2  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen  
FWR/0198_3/21  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Aufwertung des Bolzplatzes Seligenstädter Straße  
SPD/0236/21  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania  
FDP/0237/21  
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Prioritätenliste Jugendplätze  
FDP/0238/21  
Ö 10  
Antrag der FDP-Fraktion: Stilllegung von Waldflächen  
FDP/0240/21  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein.

2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
   

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird auf die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses als zuständigen Ausschuss verschoben, ggf. in die nächste Gremienrunde.

 

   
    07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 15 - zurückgestellt
   

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein.

2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen.

 

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.

 

   
    27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 15 - zurückgestellt
   

Der Antrag wird geschoben.

 

   
    25.11.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 15 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein.

2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen.

 

Die Koalitionsfraktionen kündigen an, einen Änderungsantrag zu stellen. Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.

 

Ö 11     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen