Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Di, 05.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
„Blühendes Rödermark“ Präsentation von Frau Dr. Eva Distler, ENTEGA NATURpur Insititut      
Ö 3     Hochwasserschutz / Starkregenvorsorge      
Ö 3.1  
Anfrage der SPD-Fraktion: Starkregenvorsorge  
SPD/0192/21  
Ö 3.2  
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Die Grüne: Flutkatastrophen in Deutschland - Vorkehrungen in Rödermark  
CAL/0193/21  
Ö 3.3  
Berichtsantrag der Fraktion FWR: Hochwasserschutz in Rödermark  
FWR/0206/21  
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion: Starkregengefährdungsanalyse  
SPD/0242/21  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus  
FDP/0135/21  
Ö 6  
Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Die Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen  
CAL/0198_1/21  
Ö 6.1  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen  
SPD/0198_2/21  
Ö 6.2  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen  
FWR/0198_3/21  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Aufwertung des Bolzplatzes Seligenstädter Straße  
SPD/0236/21  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania  
FDP/0237/21  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt.

2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt.

3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:

a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat.

b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses

(VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Herr Bürgermeister Rotter verweist auf laufende Verhandlungen in Sachen REWE.

Sobald aussagekräftige Ergebnisse vorliegen, wird er die Gremien informieren.

Er erfolgt keine Abstimmung.

   
    07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 12 - zurückgestellt
   

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt.

2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt.

3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:

a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat.

b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses

(VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat.

 

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.

 

   
    27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - zurückgestellt
   

Der Antrag wird geschoben.

 

   
    24.11.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 13 - (offen)
   

Nach kurzen Eruterungen durch Herrn Bürgermeister Rotter erfolgt keine Abstimmung.

   
    25.11.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 14 - zurückgestellt
   

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt.

2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt.

3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:

a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat.

b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses

(VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat.

 

Es erfolgt keine Abstimmung. Der Antragsteller erklärt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzungsrunde zu schieben.

 

   
    07.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 15 - zurückgestellt
   

Der Antrag wird geschoben.

 

   
    16.03.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8 - abgelehnt
   

Herr Kruger erläutert den Antrag der FDP-Fraktion.

Nach einer Stellungnahme durch Herrn Bürgermeister Rotter erfolgt eine intensive Diskussion.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt.

2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt.

3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:

a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat.

b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses

(VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung: FDP, SPD, FWR

Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen

Enthaltung: /

   
    17.03.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 14 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt.

2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt.

3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:

a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat.

b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses

(VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss verweist auf das Ergebnis des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie.

 



 

 

   
    29.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 15 - zurückgezogen
   

Nach einer kontrovers geführten Diskussion mit Wortbeiträgen von Herrn Bürgermeister Rotter und aller Fraktionen erklärt Herr Kruger den Antrag für zurückgezogen.

Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Prioritätenliste Jugendplätze  
FDP/0238/21  
Ö 10  
Antrag der FDP-Fraktion: Stilllegung von Waldflächen  
FDP/0240/21  
Ö 11     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen