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Tagesordnung - öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremien: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie, Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 05.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Antrag auf "Auslobung einer Prämierung für energieeffizientes, nachhaltiges Bauen und Sanieren"
Enthält Anlagen
VO/0041_1/15  
Ö 3  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes "A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II)"- Ober-Roden eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
Enthält Anlagen
VO/0207/15  
Ö 4  
Bebauungsplan "A 21.4 Industriegebiet (Gewerbegebiet II) - Ober-Roden" Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0208/15  
Ö 5  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 271/2, Carl-Benz-Straße 1 mit 1.599 qm
VO/0220/15  
Ö 6  
Überprüfung der wirtschaftlichen Betätigung  
VO/0221/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 und § 121 Absatz 7 HGO entspricht.

Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    05.11.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 und § 121 Absatz 7 HGO entspricht.

Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht.

 

Der Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfehlen der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    17.11.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 und § 121 Absatz 7 HGO entspricht.

Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                                          CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:                                          /

Enthaltung:                                          /

 

Ö 7  
Bericht zum 3. Quartal 2015 -T.V.-     VO/0222/15  
Ö 8  
Mobilisierung von Baulandreserven für den sozialen Wohnungsbau  
SPD/0225/15  
Ö 9  
Städtische Grundstücke für weiteren Wohnungsbau nutzen  
SPD/0226/15  
Ö 10  
Weniger Lehrer an Gymnasien und Grundschulen? (Berichtsantrag)  
FDP/0228/15  
Ö 11  
LTE-Ausbau in Rödermark? (Berichtsantrag)  
Enthält Anlagen
FDP/0229/15  
Ö 12  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 13  
Mitteilungen und Anfragen