Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 und § 121 Absatz 7 HGO entspricht. Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht.
Der Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfehlen der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |