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Tagesordnung - 30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Datum: Mi, 23.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Ober-Roden
Ort: Kapellenstraße 20, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Ortsdurchfahrt B 459 Waldacker      
Ö 2.1  
Vorlage des Magistrats  
VO/0250/09-03  
Ö 2.2  
Ortsdurchfahrt B 459 Waldacker (Änderungsantrag)  
CuF/0289/09  
Ö 3  
Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südhessen und zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans  
VO/0254/09  
Ö 4  
Beschlussfassung über die während des Verfahrens eingegangenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans A 20.7 "Erikastraße"  
VO/0279/09  
Ö 5  
Beschluss des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße" als Satzung  
VO/0282/09  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

A80114_BP_Entwurf_Geltung 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    23.09.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

   
    24.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 17 - zur Kenntnis genommen
   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    06.10.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Der Beschluss wurde ohne Aussprache zu Beginn der Sitzung gefasst.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion: LKW-Durchfahrverbote wirkungsvoll überprüfen  
SPD/0010/09  
Ö 7  
Antrag der CDU- und FDP-Fraktion: Mehr Gewerbeentwicklungsgebiete für Rödermark
CuF/0128/09  
Ö 7.1  
Gewerbeentwicklungsgebiete (Neufassung)  
CuF/0290/09  
Ö 8  
Grundstückspreise      
Ö 8.1  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Grundstückspreise (Neufassung)  
CuF/0294/09  
Ö 8.2  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Grundstückspreise (Änderungsantrag)  
ALG/0293/09  
Ö 9  
Grundstückstausch Erich-Kästner-Straße 64 und Am Eichenbühl 63      
Ö 10  
Verkauf des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs Ober-Roden
VO/0286/09  
Ö 11  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Erstellung einer interaktiven Stadtkarte  
ALG/0167/09  
Ö 12  
Projekt "Wohnungsbau für junge Familien",Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken Seppl-Herberger-Weg 22-32  
VO/0273/09  
Ö 13  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 14     Mitteilungen und Anfragen