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Vorlage - VO/0250/09-03  

 
 
Betreff: Ortsdurchfahrt B 459 Waldacker
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:1/6/3 651-53
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.09.2009 
30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Entscheidung
23.09.2009 
30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.06.2009 wie folgt beschlossen:

 

„I.              Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Waldacker (B459) erfolgt als bauliche Sanierung und teilweise Umgestaltung des Ist-Zustandes mit dem Ziel der Optimierung desselben. Hierbei sind folgende Details zwingend darzustellen:

·           Bushaltestellen

Die vorhandenen zwei Bushaltestellen werden an jetziger Stelle als barrierefreie Busbuchten realisiert. Eine dritte Haltestelle wird nicht eingerichtet. Buskaps werden nicht eingerichtet.

·           Querungshilfe

Die am 29.04.2009 in der Planung vorgestellte Querungshilfe in Höhe „Talstraße“ wird in dieser Form realisiert.

·           Ampelanlagen

Die Ampelanlage Höhe „Jägerstraße“ als Bedarfsampel für Fußgänger verbleibt an jetziger Stelle. Ebenso wird die Ampelanlage Höhe „Wingertstraße“ beibehalten. Weitere Ampelanlagen werden nicht eingerichtet.

·           Einfahrt Waldacker Süd

Im Bereich der Einfahrt Waldacker Süd wird eine bauliche Einfahrt-, bzw. Torsituation mit dem Ziel der Erkennbarkeit als Ortseinfahrt und der Reduzierung der Einfahrtsgeschwindigkeit gestaltet. Die Sinnhaftigkeit und Machbarkeit einer solchen Neugestaltung auch für den Einfahrtsbereich „Nord“ wird geprüft und ggf. als Variante im zuständigen Fachausschuss vorgestellt.

Ausdruck vom: 09.06.2009 Seite: 1/2

·           Fußweg/e

Der Fußweg wird beidseitig vollwertig entlang der gesamten Ortsdurchfahrt (speziell hierbei: „Süd“ und „Kappenwald“) durchgängig hergerichtet. Weitergehend – bei Bedarf – eine bauliche Sanierung des Ist-Zustandes der vorhandenen Bürgersteige.

 

II.              Der Magistrat wird beauftragt,

              bei der Planerstellung die Bürgerinitiative „Hauptstraße Waldacker“ frühzeitig zu beteiligen sowie einzubinden und entsprechend eingehende Vorschläge zu prüfen und sofern sinnvoll und realisierbar als weitere Optimierungsoptionen im zuständigen Fachausschuss „BUS&I“ vorzustellen.

1.        über den aktuellen Sach- und Planungsstand bis zur endgültigen Planverabschiedung durch die Stadtverordnetenversammlung in jeder Sitzung des zuständigen Fachausschuss „BUS&I“ kurz zu berichten, bzw. auch Teilpläne/-ergebnisse vorzustellen.

2.        bei Zugrundelegung des Ist-Zustandes hinsichtlich der vorhandenen Verkehrsraumaufteilung den Lückenschluss im Radwegenetz darzustellen. Hierzu sind u.a. folgende Optionen näher zu prüfen:

a.)              Farbliche Absetzung oder Schaffung eines Angebotsstreifens

b.)              Wegebeschilderung durch die Bebauung – weitestgehend parallel zur Hauptstraße

c.)              Wegebeschilderung außerhalb um die Bebauung herum

 

Über diese und ggf. weitere denkbare Varianten ist im zuständigen Fachausschuss zu berichten.“

 

In der von VKT vorgelegten Planung sind die einzelnen Punkte des Stadtverordnetenbeschlusses vom 09.06.2009 berücksichtigt.

 

Zum Prüfauftrag an den Magistrat (Punkt II) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1. und 2.

Die Planung wurde der Bürgerinitiative „Hauptstraße Waldacker“ am 10.8.2009 vorgestellt sowie als Ausdruck und in digitaler Form übergeben.

In einem weiteren Erörterungsgespräch wurden der BI am 13.8.2009 technische Fragen zur Planung erläutert.

 

Von der Bürgerinitiative wird empfohlen, die Fußgängerschutzanlage an der Jägerstraße weiter nach Süden zu verschieben und eine zweite Haltelinie anzuordnen, um den aus der Jägerstraße ausfahrenden PKW eine größere Aufstellfläche zu geben. Auch wird empfohlen, die Verkehrsinsel im südlichen Einfahrtsbereich noch weiter nach Süden zugunsten einer längeren Linksabbiegespur für Abbieger in die Wingertstraße zu verschieben. Der Standort der Bushaltestelle Waldacker-Nord (Ostseite) sollte nochmals überprüft werden. Die Anordnung vor den Grundstücken Hauptstraße 65- 67 sei wünschenswert.

 

Zu 3. a.)

Die Einrichtung eines farblich abgesetzten Angebotsstreifens ist nicht zulässig. Ein Angebotsstreifen darf nur mittels weißer Markierung neben der Fahrbahn ausgewiesen werden. Er darf nicht Teil der Fahrbahn sein.

Dies wurde auch bereits in den vorangegangenen Planungsstudien durch VKT und zusätzlich durch das Büro Heinz und Feier geprüft.

 

Für die Markierung eines Angebotsstreifens reicht der zur Verfügung stehende Verkehrsraum nicht aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Markierung eines Angebotsstreifens parallel zu den Fahrbahnen nicht nur die Mehrzweckspuren entfallen müssten, sondern auch eine Verbreiterung der “Fahrbahnfläche“ von 2 X 3,25 m auf 2 x 4,75 m erfolgen würde. Dies steht dem Ziel einer Einengung der Fahrbahn und damit einer Geschwindigkeitsminderung entgegen.

 

Zu 3.  b) und c)

Wegen der Vorrangigkeit der Straßenbaumaßnahme und der damit verbundenen Verhandlungen mit dem ASV zur Kostenbeteiligung und Bezuschussung durch das Land wurde dieser Teil des Prüfungsauftrages zunächst zurückgestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Waldacker im Zuge der B 459 entsprechend der Planung des Büros VKT, Verkehrsplanung Köhler und Taubmann (Planvariante 8. September 2009).

 

Beidseitig ist innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Gehweg auf ca. 2,50 m auszubauen und jeweils in Fahrtrichtung zur Mitbenutzung für Fahrradfahrer freizugeben. Die Mehrzweckspur ist auf eine Breite von 2 m auszubauen.

 

Der Gehweg zwischen Wingertstraße und Zuwegung Talstraße entfällt. Der Fußweg zwischen Zuwegung Talstraße und Am Kappenwald ist mit einem geringeren Aufbau herzustellen.

 

Die Bushaltestelle zwischen Jägerstraße und Lindenweg wird um ca. 25 m nach Süden versetzt

 

Mögliche Zuwendungen sind zu beantragen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Anlagen