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Tagesordnung - 25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur  

 
 
Bezeichnung: 25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Datum: Mi, 29.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Foyer der Kulturhalle
Ort: Dieburger Straße 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Neugestaltung Ortsdurchfahrt B 459 Waldacker      
Ö 3  
Haushaltsplan 2009
Enthält Anlagen
VO/0261/08  
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion: LKW-Durchfahrverbote wirkungsvoll überprüfen  
SPD/0010/09  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Wohn-/Baugebiet Breidert  
CuF/0058/09  
Ö 6  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0059/09  
Ö 7  
Beschluss des Bebauungsplanes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" als Satzung  
VO/0060/09  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    05.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    17.03.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - zurückgestellt
   

Über die Tagesordnungspunkt 12 wird in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12. Mai 2009 beraten.

 

   
    29.04.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 7 - zurückgestellt
    Es besteht noch weiterer Beratungsbedarf, Daher wird keine Empfehlung ausgesprochen

 

Es besteht noch weiterer Beratungsbedarf. Daher wird keine Empfehlung ausgesprochen.

 

   
    30.04.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - (offen)
   
   
    05.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

   
    12.05.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).

Ö 8  
Fläche an der Halle Urberach - Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Vermögen das Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft-  
VO/0103/09  
Ö 9  
Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße"  
VO/0117/09  
Ö 10  
Interfraktioneller Antrag: Regionaltangente West (RTW)  
IFA/0099/09  
Ö 11  
Antrag der FDP-Fraktion: Mehr Gewerbeentwicklungsgebiete für Rödermark  
CuF/0128/09  
Ö 12  
Antrag des Herrn Wilhelm Schöneberger, Rödermark, zur Aufnahme des Wohnhauses Pfarrgasse 9 in das Verzeichnis förderungswürdiger Gebäude      
Ö 13  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 14  
Mitteilungen und Anfragen