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Tagesordnung - 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 02.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Haushaltsplan 2009
Enthält Anlagen
VO/0261/08  
Ö 5  
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunale Betriebe Rödermark"
Enthält Anlagen
VO/0265/08  
Ö 6  
Integrationskonzept für Rödermark
Enthält Anlagen
VO/0266/08  
Ö 7  
Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Stadtarchivs sowie die Archivierung kommunalen Archivgutes  
Enthält Anlagen
VO/0268/08  
Ö 8  
Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 und doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007  
VO/0270/08  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005

 

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005.

 

 

Eröffnungsbilanz

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest.

 

 

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom
12. September 2008  versehenen Jahresabschluss 2006 und den am 23. Oktober 2008 testierten Jahresabschluss 2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung
vorgetragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    20.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
    Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005

 

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005.

 

Eröffnungsbilanz

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest.

 

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 12. September 2008 versehenen Jahresabschluss 2006 und den am 23. Oktober 2008 testierten Jahresabschluss 2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen behandelt, da Herr Büchsenschütz (Wirtschaftsprüfer) zu Gast ist.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

   
    02.12.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005

Über den Sachverhalt  Es wird ohne Aussprache wie folgt Beschluss gefasst:

 

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005.

 

Eröffnungsbilanz

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest.

 

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 12. September 2008  versehenen Jahresabschluss 2006 und den am 23. Oktober 2008 testierten Jahresabschluss 2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

Ö 9  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Mietbedingungen im Haus am Mühlengrund      
Ö 10  
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: "Baugebiet Breidert"