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Die Beratung des Haushaltsplanentwurfs erfolgt erst in der
Februar-Sitzung 2009 der Stadtverordnetenversammlung. Es wird lediglich über
Punkt 4 der Magistratvorlage (Wirtschaftplan des Eigenbetriebes) Beschluss
gefasst. Erster Stadtrat Sturm begründet die Änderung des
Wirtschaftplanes. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den geänderten
Wirtschaftplan, der mit den eingearbeiteten Änderungen wie
folgt lautet, abstimmen: 4. Dem Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes „Kommunale
Betriebe“ wird zugestimmt. Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 13 – 15
Eigenbetriebgesetz in der Fassung vom 9., Juni 1989, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218), hat die Stadtverordnetenversammlung
am 2.12.2008 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 wie folgt
festgesetzt: Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 1. Erfolgsplan mit einem 2. im Vermögensplan mit Einnahmen und
Ausgaben in Höhe von je 3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahme wird festgesetzt auf 4. Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
5. Die Ausgaben des Vermögensplanes sind
innerhalb der jeweiligen Geschäftsfelder gegenseitig deckungsfähig. 6. Es gilt die von der
Stadtverordnetenversammlung Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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