Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Kamerale Jahresabschlüsse
2003 bis 2005 Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rödermark hat die kameralen Jahresabschlüsse für die Jahre 2003, 2004 und 2005 geprüft. Die Schlussberichte sind als Anlage beigefügt. Alle Prüfungsfeststellungen können den Schlussberichten entnommen werden. Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005 zu entlasten. Doppisches Rechungswesen Mit dem Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung vom 31. Januar 2005 wurden die kommunalen haushaltrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der doppelten Buchführung geschaffen. Ein wesentliches Ziel der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform ist eine Gesamtdarstellung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch, sowie der Vermögens- und Kapitalpositionen zur Vermittlung eines vollständigen Bildes über die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz ist gemäß § 59 (5) GemHVO-Doppik spätestens mit dem ersten Jahresabschluss vom Rechungsprüfungsamt vorzunehmen. Für die Prüfung der Jahresabschlüsse ist gemäß § 128 HGO das Rechnungsprüfungsamt zuständig. Das Rechungsprüfungsamt der Stadt Rödermark hat sich bei der Prüfung der Mithilfe der GBZ Treuhand AG, Kassel bedient und eine gemeinsame Prüfung durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse werden nachfolgend erläutert. Eröffnungsbilanz Die Eröffnungsbilanz der Stadt Rödermark ist die erstmalige vollständige Darstellung des Vermögensstatus der Stadt auf Basis der doppischen Rechnungslegung. Für die erstmalige Bewertung des Vermögens und der Schulden der Stadt Rödermark zum Januar 2006 wurden die Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 und die Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik (Stand April 2006) berücksichtigt. Daneben wurden ergänzend die zwischen den hessischen Pilotkommunen und dem hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdlS) abgestimmten Sonderregelungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für Gemeinden und Gemeindeverbände und ergänzend die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) bei Auslegungsfragen herangezogen. Die Bilanzwerte zum 01.01.2006 wurden auf Basis der kameralen Rechnungslegung zum 31.12.2005 sowie den einschlägigen Bewertungsverfahren ermittelt. Die Eröffnungsbilanz wurde vom Fachbereich Finanzen erstellt. Für spezielle Fragen bei der Vermögensbewertung und der Bildung von Rückstellungen wurde die Unterstützung der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich in Anspruch genommen. Die Prüfung erfolgte seitens der GBZ Treuhand AG, Kassel in Zusammenarbeit mit dem Rechungsprüfungsamt auf Basis der Vorschriften der §§ 32 ff. GemHVO-Doppik sowie den Prüfungsgrundsätzen des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Die Eröffnungsbilanz wurde am 30. Juni 2008 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen. Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007 Gemäß § 114s HGO ist die Kommune verpflichtet für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt, so dass die Eröffnungsbilanz um folgende Positionen erweitert wird:
Zusätzlich erfolgt eine Übersicht des Eigenkapitals, der Sonderposten sowie der Beteiligungen. Die Entwicklung der Vermögenslage spiegelt sich in der Vermögensrechnung (Bilanz) wider. Die Gesamtergebnisrechnung (GuV) stellt das Jahresergebnis der Stadt Rödermark (ohne Eigenbetriebe) dar. Die Jahresabschlüsse 2006 und 2007 wurden vom Fachbereich Finanzen erstellt und seitens der GBZ Treuhand AG, Kassel in Zusammenarbeit mit dem Rechungsprüfungsamt geprüft. Die Jahresabschlüsse 2006/2007 wurden am 12. September 2008/23. Oktober 2008, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen. Der Jahresabschluss 2006 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.001.974,50 €, der Jahresabschluss 2007 einen Jahresfehlbetrag von 2.767.659,09 € aus. Ausgleich von Fehlbeträgen des Jahresabschlusses Gemäß § 25 GemHVO-Doppik ist mit Fehlbeträgen wie folgt zu verfahren: Beratung und Entlastung Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2006 und 2007 wurden Positionen festgestellt, die Einfluss auf die Eröffnungsbilanz hatten. Diese Veränderungen wurden in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Die geprüfte Eröffnungsbilanz und die geprüften Jahresabschlüsse 2006 und 2007 werden dem Magistrat gemäß § 114t zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Magistrat empfiehlt, die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 12. September 2008 / 23. Oktober 2008 versehenen Jahresabschlüsse 2006/2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik festzustellen. Die Feststellung muss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres erfolgen. Der Beschluss der Jahresabschlüsse sowie die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen und im Anschluss sieben Tage öffentlich auszulegen. Der Magistrat empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und den Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorzutragen. Beschlussvorschlag: Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005. Eröffnungsbilanz Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest. Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007 Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des
Rechungsprüfungsamtes vom Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der
Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3)
GemHVO-Doppik auf neue Rechung Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen Schlussbericht zur Jahresrechnung 2003 Schlussbericht zur Jahresrechnung 2004 Schlussbericht zur Jahresrechnung 2005 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 Jahresabschluss 2006 Jahresabschluss 2007 |
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