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Vorlage - VO/0270/08  

 
 
Betreff: Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 und doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtkasse   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.11.2008 
24. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
02.12.2008 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rödermark hat die kameralen Jahresabschlüsse für die Jahre 2003, 2004 und 2005 geprüft. Die Schlussberichte sind als Anlage beigefügt. Alle Prüfungsfeststellungen können den Schlussberichten entnommen werden.

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005 zu entlasten.

 

 

Doppisches Rechungswesen

 

Mit dem Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung vom 31. Januar 2005 wurden die kommunalen haushaltrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der doppelten Buchführung geschaffen.

 

Ein wesentliches Ziel der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform ist eine Gesamtdarstellung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch, sowie der Vermögens- und Kapitalpositionen zur Vermittlung eines vollständigen Bildes über die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune.

 

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz ist gemäß § 59 (5) GemHVO-Doppik spätestens mit dem ersten Jahresabschluss vom Rechungsprüfungsamt vorzunehmen. Für die Prüfung der Jahresabschlüsse ist gemäß § 128 HGO das Rechnungsprüfungsamt zuständig. Das Rechungsprüfungsamt der Stadt Rödermark hat sich bei der Prüfung der Mithilfe der GBZ Treuhand AG, Kassel bedient und eine gemeinsame Prüfung durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse werden nachfolgend erläutert.

 

 

Eröffnungsbilanz

 

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Rödermark ist die erstmalige vollständige Darstellung des Vermögensstatus der Stadt auf Basis der doppischen Rechnungslegung. Für die erstmalige Bewertung des Vermögens und der Schulden der Stadt Rödermark zum Januar 2006 wurden die Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 und die Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik  (Stand April 2006) berücksichtigt. Daneben wurden ergänzend die zwischen den hessischen Pilotkommunen und dem hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdlS) abgestimmten Sonderregelungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für Gemeinden und Gemeindeverbände und ergänzend die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) bei Auslegungsfragen herangezogen. Die Bilanzwerte zum 01.01.2006 wurden auf Basis der kameralen Rechnungslegung zum 31.12.2005 sowie den einschlägigen Bewertungsverfahren ermittelt.

 

Die Eröffnungsbilanz wurde vom Fachbereich Finanzen erstellt. Für spezielle Fragen bei der Vermögensbewertung und der Bildung von Rückstellungen wurde die Unterstützung der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich in Anspruch genommen.

 

Die Prüfung erfolgte seitens der GBZ Treuhand AG, Kassel in Zusammenarbeit mit dem Rechungsprüfungsamt auf Basis der Vorschriften der §§ 32 ff. GemHVO-Doppik sowie den Prüfungsgrundsätzen des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Die Eröffnungsbilanz wurde am 30. Juni 2008 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen.

 

 

 

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007

 

Gemäß § 114s HGO ist die Kommune verpflichtet für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt, so dass die Eröffnungsbilanz um folgende Positionen erweitert wird:

 

  1. Ergebnisrechnung
  2. Finanzrechnung
  3. Rechenschaftsbericht
  4. Anlagen- , Verbindlichkeiten- und Rückstellungsübersicht

 

Zusätzlich erfolgt eine Übersicht des Eigenkapitals, der Sonderposten sowie der Beteiligungen.

 

Die Entwicklung der Vermögenslage spiegelt sich in der Vermögensrechnung (Bilanz) wider. Die Gesamtergebnisrechnung (GuV) stellt das Jahresergebnis der Stadt Rödermark (ohne Eigenbetriebe) dar.

 

Die Jahresabschlüsse 2006 und 2007 wurden vom Fachbereich Finanzen erstellt und seitens der GBZ Treuhand AG, Kassel in Zusammenarbeit mit dem Rechungsprüfungsamt geprüft.

 

 

 

Die Jahresabschlüsse 2006/2007 wurden am 12. September 2008/23. Oktober 2008, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen.

 

Der Jahresabschluss 2006 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.001.974,50 €, der Jahresabschluss 2007 einen Jahresfehlbetrag von 2.767.659,09 € aus.

 

 

 

Ausgleich von Fehlbeträgen des Jahresabschlusses

 

Gemäß § 25 GemHVO-Doppik ist mit Fehlbeträgen wie folgt zu verfahren:

 

 

 

 

Beratung und Entlastung

 

Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2006 und 2007 wurden Positionen festgestellt, die Einfluss auf die Eröffnungsbilanz hatten. Diese Veränderungen wurden in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Die geprüfte Eröffnungsbilanz und die geprüften Jahresabschlüsse 2006 und 2007 werden dem Magistrat gemäß § 114t zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Magistrat empfiehlt, die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 12. September 2008 / 23. Oktober 2008 versehenen Jahresabschlüsse 2006/2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik festzustellen. Die Feststellung muss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres erfolgen.

 

Der Beschluss der Jahresabschlüsse sowie die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen und im Anschluss sieben Tage öffentlich auszulegen.

 

Der Magistrat empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und den Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorzutragen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Kamerale Jahresabschlüsse 2003 bis 2005

 

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Magistrat für die Haushaltsführung der Jahre 2003 bis 2005.

 

 

Eröffnungsbilanz

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 fest.

 

 

Doppische Jahresabschlüsse 2006 und 2007

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom
12. September 2008  versehenen Jahresabschluss 2006 und den am 23. Oktober 2008 testierten Jahresabschluss 2007 gemäß § 114u GemHVO-Doppik fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Der Jahresfehlbetrag 2006 (3.001.974,50 €) und der Jahresfehlbetrag 2007 (2.767.659,14 €) werden gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung
vorgetragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


 

Anlagen

Anlagen

 

Schlussbericht zur Jahresrechnung 2003

Schlussbericht zur Jahresrechnung 2004

Schlussbericht zur Jahresrechnung 2005

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006

Jahresabschluss 2006

Jahresabschluss 2007