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Auszug - Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion betr.: "Baugebiet Breidert"  

 
 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass der Antragstext durch die Antrag stellenden Fraktionen geändert wurde und verliest den geänderten Beschlusstext für den Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktionwie folgt:

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass der Antragstext durch die Antrag stellenden Fraktionen geändert wurde und verliest den geänderten Beschlusstext für den Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktionwie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt im zuständigen Fachausschuss „BUS&I“ zu berichten:

1. Welche erwartete Bevölkerungsentwicklung lag der Aufstellung des Bebauungsplanes „Breidert“ für dieses Gebiet zu Grunde? Welche Entwicklung trat seit der Bekanntmachung des Bebauungsplan „Breidert“ faktisch ein?

 

2. Welche Gebietsfestsetzungen enthält der Bebauungsplan „Breidert“ und warum wurden diese ursprünglich so getroffen? (Die Erläuterung hierzu kann ggf. beispielhaft und vergleichend an ausgewählten Straßenzügen erfolgen.)

 

3. Unter welchen Umständen, zu welchen ungefähren Konditionen und mit welchen denkbaren Resultaten besteht die Möglichkeit, das Baugebiet „Breidert“ insgesamt zum reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO umzuwidmen?

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin erklärt:

 

Damit Durch die Änderung des Antrages handelt es sich um einen reinen Berichtsantrag im Sinne  der geltenden Geschäftsordnung, weshalb die Behandlung des Antrages ausschließlich im ist die Beschlussfassung in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur delegiert erfolgt. Eine Befassung der Stadtverordnetenversammlung ist nicht mehr erforderlich.