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Tagesordnung - 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Do, 11.07.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3     Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: "Smart Benches" in Rödermark?  
FDP/0170/24  
Ö 3.2  
Anfrage der FDP-Fraktion: Wöchentliche Abholung der Biotonnen in der warmen Jahreszeit?  
FDP/0171/24  
Ö 4  
Städtebaulicher Vertrag Hainchesbuckel; Ergänzung  
VO/0164/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags „Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt.

 

Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt:

 

Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist.

 

gemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“

 

Der städtebauliche Vertrag soll zeitnah abgeschlossen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    26.06.2024 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 5 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags „Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt.

Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt:

 

Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist.

 gemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“

 

Der städtebauliche Vertrag soll zeitnah abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung: /

Enthaltung:   SPD

 

   
    27.06.2024 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags „Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt.

Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt:

 

Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist.

 

gemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“

 

Der städtebauliche Vertrag soll zeitnah abgeschlossen werden.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, der Vorlage zuzustimmen.

Gemäß Vereinbarung im Ältestenrat soll der Tagesordnungspunkt ohne Aussprache in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: CDU, Al/Die Grünen, FWR, FDP

Ablehnung: /

Enthaltung SPD

 

 

   
    11.07.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags „Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt.

 

Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt:

 

Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist.

 

gemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“

 

Der städtebauliche Vertrag soll zeitnah abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 

 

Zustimmung: CDU (7), AL/Grüne (10), SPD (3), FWR (3), FDP (3)  

Ablehnung: ./. 

Enthaltung: ./.

 

 

 

 

Ö 5  
Überplanmäßige Ausgabe für Neuplanung und grundhafte Erneuerung des Parkplatzes am Badehaus  
VO/0132/24  
Ö 6  
Wahl der Vertreter des Personalrates in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark  
VO/0160/24  
Ö 7  
Antrag der Fraktion FWR (Neufassung): Badehaus: Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien  
FWR/0124_1/24  
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion: Kein Parken auf Geh- und Radwegen  
SPD/0166/24  
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark  
FDP/0168/24  
Ö 10  
Antrag der FDP-Fraktion (Neufassung): Prüfung: Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark  
FDP/0169_1/24  
Ö 11  
Antrag des Stadtverordneten Tobias Kruger: Rödermark "bleibt" bei der Sparkasse Dieburg  
TK/0172/24