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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: "Smart Benches" in Rödermark? |
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FDP/0170/24 |
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Ö 3.2 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Wöchentliche Abholung der Biotonnen in der warmen Jahreszeit? |
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FDP/0171/24 |
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Ö 4 |
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Städtebaulicher Vertrag Hainchesbuckel; Ergänzung |
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VO/0164/24 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags „Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt. Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt: „Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist. Rügemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“ Der städtebauliche Vertrag soll zeitnah abgeschlossen werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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26.06.2024 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 5 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags „Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt. Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt: „Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist. Rügemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“ Der städtebauliche Vertrag soll zeitnah abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: / Enthaltung: SPD
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27.06.2024 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 5 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags „Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt. Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt: „Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist. Rügemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“ Der städtebauliche Vertrag soll zeitnah abgeschlossen werden.
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11.07.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Der am 18.07.2023 beschlossene Vertragstext des städtebaulichen Vertrags „Hainchesbuckel“ wird geändert sowie ergänzt. Der erste Absatz des § 6 wird wie folgt geändert sowie ein neuer (zusätzlicher) zweiter Absatz eingefügt: „Beide Vertragsbeteiligte sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn feststeht, dass der in § 1 beschriebene Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der aufzustellende Bebauungsplan „Am Hainchesbuckel“ nicht bis zum 31.12.2030 in Kraft getreten ist. Rügemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“ Der städtebauliche Vertrag soll zeitnah abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (7), AL/Grüne (10), SPD (3), FWR (3), FDP (3) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
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Ö 5 |
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Überplanmäßige Ausgabe für Neuplanung und grundhafte Erneuerung des Parkplatzes am Badehaus |
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VO/0132/24 |
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Ö 6 |
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Wahl der Vertreter des Personalrates in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark |
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VO/0160/24 |
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Ö 7 |
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Antrag der Fraktion FWR (Neufassung): Badehaus: Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien |
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FWR/0124_1/24 |
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Ö 8 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Kein Parken auf Geh- und Radwegen |
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SPD/0166/24 |
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Ö 9 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark |
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FDP/0168/24 |
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion (Neufassung): Prüfung: Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark |
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FDP/0169_1/24 |
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Ö 11 |
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Antrag des Stadtverordneten Tobias Kruger: Rödermark "bleibt" bei der Sparkasse Dieburg |
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TK/0172/24 |
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