Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Nach der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ ist eine Betriebskommission zu bilden. Dieser gehören gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 2 c der Betriebssatzung kraft ihres Amtes zwei Mitglieder des Personalrates an, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordneten-versammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates zu wählen sind.
Der Personalrat schlägt die folgenden Mitglieder zur Wahl vor:
Personalratsmitglied 1: Frau Tina Beetz
Personalratsmitglied 2: Herr Alexander Stein Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung wählt als Vertreter des Personalrates in die Betriebskommission für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“:
Personalratsmitglied 1: Frau Tina Beetz
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Personalratsmitglied 2: Herr Alexander Stein
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen
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