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Vorlage - SPD/0166/24  

 
 
Betreff: Kein Parken auf Geh- und Radwegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
26.06.2024 
27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.06.2024 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.07.2024 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Bezüglich des aufgesetzten Parkens hat das Bundesverwaltungsgericht ein

richtungsweisendes Urteil gefällt.

 

Wenn Autos rechtswidrig auf dem Bürgersteig parken, können die Anwohner dagegen

vorgehen. Was die Straßenverkehrsbehörde dann tun muss, hat nun das BVerwG

entschieden: Sie muss ermessensfehlerfrei entscheiden, aber nicht in jedem Fall

einschreiten.

Wenn das unerlaubte Gehwegparken in der gesamten Stadt, insbesondere in den

innerstädtischen Lagen weit verbreitet ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Stadt

zunächst die am stärksten belasteten Quartiere ermittelt, Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisiert und ein entsprechendes Konzept für ein stadtweites Vorgehen umsetzt.

So lautet sinngemäß die Entscheidung des BVerwG.

https://www.bverwg.de/pm/2024/28

 

Angesichts der neuen Entscheidungslage halten wir es für geboten, vorausschauend ein

Konzept zur regelmäßigen und systematischen Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu

erarbeiten.

 

Wir beantragen daher:
 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur regelmäßigen und systematischen Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu erstellen.

 

Das Konzept soll enthalten:

 

(1) Quartiersweise Erfassung der Parksituation unter Berücksichtigung der Gehweg- und

Radwegbreiten.

 

(2) Priorisierung der betroffenen Straßen hinsichtlich zukünftiger Kontrollen.

 

(3) Hinweise an Falschparker, dass zukünftig das Falschparken geahndet werden wird.

 

(4) Erarbeitung eines Planes zur regelmäßigen Kontrolle der Falschparker auf Geh- und

Radwegen.

 

(5) Das Konzept ist dem zuständigen Ausschuss/ der Stadtverordnetenversammlung bis

spätestens Ende dieses Jahres vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: