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Sachverhalt/Begründung: Bezüglich des aufgesetzten Parkens hat das Bundesverwaltungsgericht ein richtungsweisendes Urteil gefällt.
Wenn Autos rechtswidrig auf dem Bürgersteig parken, können die Anwohner dagegen vorgehen. Was die Straßenverkehrsbehörde dann tun muss, hat nun das BVerwG entschieden: Sie muss ermessensfehlerfrei entscheiden, aber nicht in jedem Fall einschreiten. Wenn das unerlaubte Gehwegparken in der gesamten Stadt, insbesondere in den innerstädtischen Lagen weit verbreitet ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Stadt zunächst die am stärksten belasteten Quartiere ermittelt, Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisiert und ein entsprechendes Konzept für ein stadtweites Vorgehen umsetzt. So lautet sinngemäß die Entscheidung des BVerwG. https://www.bverwg.de/pm/2024/28
Angesichts der neuen Entscheidungslage halten wir es für geboten, vorausschauend ein Konzept zur regelmäßigen und systematischen Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu erarbeiten.
Wir beantragen daher:
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur regelmäßigen und systematischen Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu erstellen.
Das Konzept soll enthalten:
(1) Quartiersweise Erfassung der Parksituation unter Berücksichtigung der Gehweg- und Radwegbreiten.
(2) Priorisierung der betroffenen Straßen hinsichtlich zukünftiger Kontrollen.
(3) Hinweise an Falschparker, dass zukünftig das Falschparken geahndet werden wird.
(4) Erarbeitung eines Planes zur regelmäßigen Kontrolle der Falschparker auf Geh- und Radwegen.
(5) Das Konzept ist dem zuständigen Ausschuss/ der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens Ende dieses Jahres vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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