Bürgerinformationssystem
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 8 HessEigBG (8) Ausgaben für verschiedene Vorhaben sind gegenseitig deckungsfähig, wenn sie sachlich zusammenhängen und der Wirtschaftsplan nichts anderes bestimmt. Die Ausgabenansätze sind übertragbar. Mehrausgaben für das Einzelvorhaben, die einen in der Betriebssatzung festzusetzenden Betrag überschreiten, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung der Gemeindevertretung die Zustimmung des Gemeindevorstandes; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Sachverhalt: Der Parkplatz am Badehaus ist marode, sanierungsbedürftig und die Parksituation ist sehr beengt. Eine Neuplanung und Sanierung des Parkplatzes ist unerlässlich. Die hierfür erforderlichen Gelder in Höhe von 400.000 Euro sind im Wirtschaftsplan, konkret im Finanzplanjahr 2026 des Wirtschaftsplans, vorgesehen.
Aus dem Zuschusskontingent des Städtebauförderprogramms Urberach-Nord stehen noch Fördermittel aus Vorjahren zur Verfügung, die bis Ende 2025 abgerufen werden müssen. Wenn die Maßnahme vorgezogen durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit auf Förderung mit ca. 2/3 der förderfähigen Kosten (entspricht einem Zuschuss von ca. 260.000 Euro).
Um an die Fördermittel zu gelangen, könnte die Maßnahme überplanmäßig, beginnend mit dem Jahr 2024, vorgezogen werden. Zur Finanzierung können Haushaltsreste 2023 aus dem Geschäftsfeld Badehaus in Höhe von 100.000 Euro sowie weitere 300.000 Euro aus dem Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft (veranschlagt bei Investition ISEK JUZ-Umbau) herangezogen werden. Nach Durchführung erfolgt eine teilweise Refinanzierung durch oben genannten Zuschuss.
Beschlussvorschlag:
Zur Finanzierung der Maßnahme „Neuplanung und grundhafte Erneuerung des Parkplatzes am Badehaus“ werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Haushaltsresten 2023 des Geschäftsfeldes Badehaus (100.000 Euro) und weiteren 300.000 Euro aus dem Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft. Zur teilweisen Refinanzierung der Maßnahme sind Zuschussmittel aus dem Städtebauprogramm Urberach-Nord abzurufen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Ja 6-1-106A – JUZ Urberach: Neubau (ISEK) = 300.000,00 Euro 4-0-035A – Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionalität = 100.000,00 Euro
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