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Tagesordnung - 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Di, 05.07.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Präsentation "Ausbau Dreieichbahn", RMV (Bezugnahme auf den Antrag CAL/0022/22 "Dichterer Angebotstakt auf der Dreieichbahn-Begegnungsgleis am Bahnhof Eppertshausen prüfen")      
Ö 3  
Präsentation "Machbarkeitsstudie Radschnellweg Rödermark", Planungsbüro VAR+      
Ö 4  
Stellungnahme der Stadt Rödermark zum Nahverkehrsplan 2022 ff für den Kreis Offenbach  
Enthält Anlagen
VO/0195/22  
Ö 5  
Benennung der Straße im Baugebiet "Südlich des Alten Seewegs"  
VO/0172/22  
Ö 6  
Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"/ Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord": Nutzungs- und Gestaltungskonzepte für die Freiflächen "Aufwertung und Umgestaltung Park am Entenweiher" und "Aufwertung und Ergänzung Freiflächen entlang derRennwiesen"  
Enthält Anlagen
VO/0179/22  
Ö 7  
A48 Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs"; Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
VO/0181/22  
Ö 8  
A48 Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs"; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0182/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), den Bebauungsplan A48 „dlich des Alten Seewegs“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom 20.06.2022 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    05.07.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8 - (offen)
   

 

 

   
    06.07.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), den Bebauungsplan A48 „dlich des Alten Seewegs“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom 20.06.2022 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

Herr Bürgermeister Rotter beantwortet die im BUSE offen gebliebenen Fragen.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Vorlage in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, durch eine Tischvorlage, ergänzt werden soll.
 

Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

   
    19.07.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), den Bebauungsplan A48 „dlich des Alten Seewegs“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom 20.06.2022 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (12), AL/Grüne (11), SPD (4), FWR (2), FDP (3) 

Ablehnung: /

Enthaltung: /

Ö 9  
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Gesamtkonzept Kein Parken auf Geh- und Radwegen  
CAL/0131_1/22  
Ö 10  
Berichtsantrag der Fraktion FWR: Radverkehr Rödermark  
FWR/0189/22  
Ö 11  
Antrag der SPD-Fraktion: Gesamtkonzept Kein Parken auf Geh- und Radwegen  
SPD/0131/22  
Ö 12  
Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Fahrradstreifen Ordnungsamt  
FWR/0188/22  
Ö 13  
Antrag der Fraktion FWR: Gewerbegebiet Messenhäuser Straße oder Alternative (Neufassung)  
FWR/0136_1/22  
Ö 14  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen