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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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„Blühendes Rödermark“
Präsentation von Frau Dr. Eva Distler, ENTEGA NATURpur Insititut |
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Ö 3 |
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Hochwasserschutz / Starkregenvorsorge |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Starkregenvorsorge |
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SPD/0192/21 |
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Ö 3.2 |
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Berichtsantrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Die Grüne: Flutkatastrophen in Deutschland - Vorkehrungen in Rödermark |
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CAL/0193/21 |
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Ö 3.3 |
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Berichtsantrag der Fraktion FWR: Hochwasserschutz in Rödermark |
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FWR/0206/21 |
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Ö 4 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Starkregengefährdungsanalyse |
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SPD/0242/21 |
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Ö 5 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Ausweitung der öffentlichen Freizeitfläche hinter dem Badehaus |
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FDP/0135/21 |
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Ö 6 |
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Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Die Grüne: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen |
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CAL/0198_1/21 |
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Ö 6.1 |
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Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen |
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SPD/0198_2/21 |
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Ö 6.2 |
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Änderungsantrag der Fraktion FWR: Klima-Vorbehalt bei allen relevanten Entscheidungen |
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FWR/0198_3/21 |
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Ö 7 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Aufwertung des Bolzplatzes Seligenstädter Straße |
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SPD/0236/21 |
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Ö 8 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania |
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FDP/0237/21 |
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Ö 9 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Prioritätenliste Jugendplätze |
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FDP/0238/21 |
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Stilllegung von Waldflächen |
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FDP/0240/21 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein. 2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen. 3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 10 - zur Kenntnis genommen |
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Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird auf die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses als zuständigen Ausschuss verschoben, ggf. in die nächste Gremienrunde.
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07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 15 - zurückgestellt |
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Beschluss: Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein. 2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen. 3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen. Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.
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27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 15 - zurückgestellt |
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Der Antrag wird geschoben.
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25.11.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 15 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk wird modifiziert. Die Erzielung von betrieblich angemessenen Überschüssen kann unter den bestehenden Bedingungen kaum bis nicht mehr erwartet werden. Die Wichtigkeit des finanziellen Nutzens ist daher abzuwerten. Ziel der Bewirtschaftung soll langfristig die Erhöhung des Anteils an Laubbäumen sein. 2. Es werden insgesamt 10 % des Stadtwalds aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen. Die Auswahl der zusätzlichen 5 % soll in Abstimmung mit dem Forst, den Naturschutzverbänden und den Jagdpächtern geschehen. Wirtschaftliche Gründe sollen bei der Auswahl eine untergeordnete Rolle spielen. 3. Im Stadtwald soll der natürlichen Wiederbewaldung grundsätzlich der Vorzug vor einer gezielten Aufforstung gegeben werden, wobei Aufforstung nicht ausgeschlossen wird, wenn gute Gründe dafürsprechen. Die Koalitionsfraktionen kündigen an, einen Änderungsantrag zu stellen. Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.
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Ö 11 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 12 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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