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Tagesordnung - 40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 22.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:50 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Nachwahl eines Mitgliedes der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"; hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person  
VO/0214/20  
Ö 4  
Grundstück Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße
VO/0227/20  
Ö 5  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden; Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0231/20  
Ö 6  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Enthält Anlagen
VO/0232/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom September 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen ergeben.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).

 

Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020;

Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

 

Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    21.10.2020 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Tgern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom September 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Äerungen und Stellungnahmen ergeben.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).

 

Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020;

Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

 

Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung: /

Enthaltung: /

   
    22.10.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Tgern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom September 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Äerungen und Stellungnahmen ergeben.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).

 

Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

n.

 

(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020;

Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer dieser Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung: /

Enthaltung: /

   
    03.11.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom September 2020 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Äerungen und Stellungnahmen ergeben.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67Dieburger Straße Süd“. umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).

 

Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020;

Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

 

Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67Dieburger Straße Süd“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist die Realisierung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern auf einer diese Gebäude verbindenden Tiefgarage. Im Rahmen der Bebauung soll eine Gewebeeinheit im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes sowie 24 Wohnungen, hiervon 10 in nördlichen und 14 im südlichen Gebäude entstehen, von denen mindestens 5 Wohnungen als sozial geförderte Wohnungen hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (11), AL/Die Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (2), Fraktionslos (1) 

Ablehnung: /

Enthaltung: /

Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Beseitigung des S-Bahnübergangs in Ober-Roden  
SPD/0223/20  
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion: Sozialer Wohnungsbau in Rödermark  
SPD/0224/20  
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Livestream aus der bzw. in der Stadtverordnetenversammlung  
FDP/0245/20  
Ö 10  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen