Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 40. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 22.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:50 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Nachwahl eines Mitgliedes der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"; hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person  
VO/0214/20  
Ö 4  
Grundstück Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße
VO/0227/20  
Ö 5  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden; Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0231/20  
Ö 6  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 "Dieburger Straße Süd" im Stadtteil Ober-Roden; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Enthält Anlagen
VO/0232/20  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Beseitigung des S-Bahnübergangs in Ober-Roden  
SPD/0223/20  
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion: Sozialer Wohnungsbau in Rödermark  
SPD/0224/20  
Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Livestream aus der bzw. in der Stadtverordnetenversammlung  
FDP/0245/20  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, rechtzeitig zur Vorbereitung der Konstituierung der neuen Stadtverordnetenversammlung (Wahlperiode 2021 bis 2026) nach der Kommunalwahl im März 2021 zu prüfen und in Form eines ausführlichen, schriftlichen Berichts darzustellen, wie die öffentlichen Sitzungen der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung zukünftig per Livestream übertragen und hernach online zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sind u.a. die nachstehend genannten Aspekte - jeweils als komplette Eigenerledigung der Stadt Rödermark und vergleichend dazu die ganze oder teilweise Erledigung durch einen beauftragten privaten Dritten - umfassend zu eruieren und abzubilden:

1)      Die konkreten Voraussetzungen in Bezug auf die technische Hardware.

2)      Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen.

3)      Die rechtlichen Rahmenbedingungen:

a. allgemein und grundsätzlich betreffend die Stadtverordneten.

b. in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte der gewählten Stadtverordneten.

c. im Hinblick auf eventuell nötige Satzungsänderungen oder -anpassungen.

4)      Die Voraussetzungen zur Übertragung und Zurverfügungstellung via Webseite, Facebook, usw.

5)      Die finanziellen Konditionen für die Stadt Rödermark insgesamt bzw. aufgeschlüsselt nach verschiedenen Umsetzungsvarianten und/oder Anbietern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    22.10.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9 - abgelehnt
   

Herr Kruger begründet die Vorlage.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, rechtzeitig zur Vorbereitung der Konstituierung der neuen Stadtverordnetenversammlung (Wahlperiode 2021 bis 2026) nach der Kommunalwahl im März 2021 zu prüfen und in Form eines ausführlichen, schriftlichen Berichts darzustellen, wie die öffentlichen Sitzungen der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung zukünftig per Livestream übertragen und hernach online zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sind u.a. die nachstehend genannten Aspekte - jeweils als komplette Eigenerledigung der Stadt Rödermark und vergleichend dazu die ganze oder teilweise Erledigung durch einen beauftragten privaten Dritten - umfassend zu eruieren und abzubilden:

1)      Die konkreten Voraussetzungen in Bezug auf die technische Hardware.

2)      Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen.

3)      Die rechtlichen Rahmenbedingungen:

a. allgemein und grundsätzlich betreffend die Stadtverordneten.

b. in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte der gewählten Stadtverordneten.

c. im Hinblick auf eventuell nötige Satzungsänderungen oder -anpassungen.

4)      Die Voraussetzungen zur Übertragung und Zurverfügungstellung via Webseite, Facebook, usw.

5)      Die finanziellen Konditionen für die Stadt Rödermark insgesamt bzw. aufgeschlüsselt nach verschiedenen Umsetzungsvarianten und/oder Anbietern.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung: SPD, FDP, FWR

Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen

Enthaltung: /

   
    03.11.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - zurückgestellt
   

Der Antrag wird geschoben.

 

Ö 10  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen