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Tagesordnung - 32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 11.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
Anlagen:
2019_12_11 Protokoll Verkehrsschau plus Nachtverkehrsschau  
2020_03_13 Stellungnahme RNVP  
RöUrPlanvariante  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Präsentation durch Herrn Dipl.-Ing. Klaus Freudl, Verkehrsplanung      
Ö 3  
Antrag der Fraktion FWR: Verkehrsbelastung in Rödermark  
FWR/0258/19  
Ö 4  
Investitionsprogramm 2020 - 2024  
Enthält Anlagen
VO/0021/20  
Ö 5  
Doppelhaushalt 2020/2021  
Enthält Anlagen
VO/0022/20  
Ö 6  
Stellungnahme der Stadt Rödermark zum Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplans 2020-2030 des RMV im Rahmen des Anhörungsverfahrens  
Enthält Anlagen
VO/0033/20  
Ö 7  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße  
VO/0018/20  
Ö 8  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"; Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Rödermark und dem Kreis Offenbach  
Enthält Anlagen
VO/0045/20  
Ö 9  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"; Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
VO/0046/20  
Ö 10  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0047/20  
Ö 11  
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße"; Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0048/20  
Ö 12  
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße"; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0049/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    11.03.2020 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR

Ablehnung:SPD

Enthaltung:/

   
    12.03.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 16 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, unter Ablehnung der SPD-Fraktion,

dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

ohne Aussprache abgestimmt werden.

   
    20.03.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Die Vorlage wird ohne Aussprache abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses stellen der Entwurf des Bebauungsplans vom Februar 2020 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen dar.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach und umfasst die Anwesen Darmstädter Straße 78/ 78 A und 80 sowie angrenzende Verkehrsflächen der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 2 Nr. 248 und 249 sowie die Flurstücke Nr. 94/1, 98/2 teilweise und 98/3 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von 2 Wohngebäuden in Form von Reihenhäusern mit WEG-Teilung auf dem Anwesen Darmstädter Straße 80 in Urberach geschaffen werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan B5 „Pestalozzi“ in allen seinen Festsetzungen.

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU (11), AL/Die Grüne (8), FWR (4), FDP (3)

Ablehnung:SPD (5)

Enthaltung:/

Ö 13  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 14  
Mitteilungen und Anfragen