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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"
Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch |
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VO/0102/19 |
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Ö 3 |
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B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"
Beschluss über die öffentliche Auslegung |
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VO/0103/19 |
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Ö 4 |
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Bundesverkehrswegeplan 2030; hier: Ortsumfahrung Urberach |
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VO/0105/19 |
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Ö 5 |
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Grundstücksverfügung im Bereich Kapellenstraße 3, 5 und 7 |
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VO/0099/19 |
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Ö 6 |
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Änderung der "Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze oder Garagen, Abstellplätze für Fahrräder und die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark" (Stellplatzsatzung) |
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VO/0090_2/19 |
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Ö 7 |
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Stadtumbau in Hessen/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden", Zukunft Stadtgrün/ Gesamtmaßnahme "Urberach -Nord"
Beschluss des "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts" (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch |
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VO/0089/19 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis. - Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.
Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats. Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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29.04.2019 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis. - Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.
Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats. Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/
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02.05.2019 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis. - Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.
Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats. Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/
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07.05.2019 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung am 29.04.2019 behandelt.
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14.05.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Die Tagesordnungspunkte TOP 13 bis TOP 15 werden gemeinsam aufgerufen. Bürgermeister Kern erläutert einführend das im Rahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtumbau in Hessen“ durchgeführte „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) sowie die geplanten Gebietsabgrenzungen für die beiden Fördergebiete. Im Anschluss lässt der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann über die Tagesordnungspunkte 13, 14 und 15 ohne Aussprache abstimmen. Beschlussvorschlag: Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis. - Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.
Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats. Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grünen (8), SPD (5), FWR (4), FDP (4) Ablehnung:/ Enthaltung:/
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Ö 8 |
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Zukunft Stadtgrün/ Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord"
Beschluss der räumlichen Abgrenzung des Maßnahmengebiets "Urberach-Nord" gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.2 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.
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VO/0092/19 |
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Ö 9 |
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Stadtumbau in Hessen/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"
Beschluss der räumlichen Abgrenzung des Stadtumbaugebiets "Ortskern Ober-Roden" gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.2 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.
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VO/0093/19 |
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Ö 10 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Entwicklung eines Baugebietes in S-Bahnnähe |
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SPD/0217/18 |
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Ö 11 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in der Region |
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SPD/0108/19 |
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Ö 12 |
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Gesamtfortschreibung Regionaler Flächennutzungsplan - RegFNP 2020 |
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VO/0114/19 |
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Ö 13 |
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NEUFASSUNG des FDP-Antrags "Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020" (vormals Vorlage FDP/0149/18) |
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FDP/0113/19 |
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Ö 14 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 15 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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