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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Mini-Kreisel Odenwaldstraße |
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CAL/0216/18 |
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Ö 3 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020 |
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FDP/0149/18 |
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Ö 4 |
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Bildung von Erschließungseinheiten zur Endabrechnung der Erschließungsbeiträge im Baugebiet "An den Rennwiesen" |
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VO/0182/18 |
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Ö 5 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Flurstück 269, Otto-Lilienthal-Straße 4 mit 2.386 m² |
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VO/0181/18 |
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Ö 6 |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B5.1 "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße" im Stadtteil Urberach
- Antrag des Vorhabenträgers vom 26.09.2018 bzgl. der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Baugesetzbuch |
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VO/0204/18 |
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Ö 7 |
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Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Stadtumbau in Hessen"/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"
- Beschluss einer Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017 |
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VO/0205/18 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ (Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“. Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die bereits geschaffene Stelle einer „städtischen Stadtumbaumanagerin“ für die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 30.000-40.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 300.000-400.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen. Eine „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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17.10.2018 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen. Herr Bürgermeister Kern erläutert den Stand des Verfahrens. Nach kurzer Diskussion wird vereinbart, dass kein Vertreter von Seniorenbeirat und Ausländerbeirat in den „Lokalen Partnerschaften“ vertreten sein sollen, da diese bereits durch ihre Vertretung in den städtischen Gremien beteiligt sind. Weiterhin sollen die Verwaltungsmitarbeiter nicht namentlich benannt werden, sondern nur die Fachabteilungen, Fachbereiche oder Stabstellen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ (Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“. Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die bereits geschaffene Stelle einer „städtischen Stadtumbaumanagerin“ für die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 30.000-40.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 300.000-400.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen. Eine „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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18.10.2018 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 10 - zur Kenntnis genommen |
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Bei der Steuerungsgruppe sollen Ausländer- und Seniorenbeitrat entfallen. Des Weiteren sollen die Namen der Mitarbeiter aus der Teilnehmerliste genommen werden und stattdessen nur die Organisationseinheiten genannt werden, damit flexibel agiert werden kann. Der Tagesordnungspunkt soll unter TO A behandelt werden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ (Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“. Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die bereits geschaffene Stelle einer „städtischen Stadtumbaumanagerin“ für die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 30.000-40.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 300.000-400.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen. Eine „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/
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30.10.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Implementierung einer verbindlichen Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 für die Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ (Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“) bestehend aus den Elementen „Stadtumbaumanagement“ sowie „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“. Das Stadtumbaumanagement soll in Kombination eigener bzw. interner Personalressourcen sowie der Beauftragung eines externen Stadtumbaumanagements erfolgen. Hierzu ist zum einen die bereits geschaffene Stelle einer „städtischen Stadtumbaumanagerin“ für die gesamte Programmlaufzeit zu sichern. Zum anderen sind die im Sachverhalt genannten Leistungen eines externen Stadtumbaumanagements umgehend auszuschreiben und zu vergeben. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 30.000-40.000 Euro pro Jahr, d.h. bezogen auf die Gesamtförderdauer bei einem Gesamtbetrag von 300.000-400.000 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über Städtebaufördermittel ist sicherzustellen. Eine „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Personenkreis ist zu gründen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (4), FDP (4) Ablehnung:/ Enthaltung:/
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Ö 8 |
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Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün"/ Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord"
- Beschluss einer Steuerungsstruktur gemäß Punkt 5.4 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017 |
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VO/0206/18 |
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Ö 9 |
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Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in einem Teilbereich der geplanten Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau in Hessen" |
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VO/0187/18 |
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Ö 10 |
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Verpackungsgesetz - Neufestlegung der künftigen Sammelsysteme für Verkaufsverpackungen in Rödermark |
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VO/0179/18 |
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Ö 11 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Entwicklung eines Baugebietes in S-Bahnnähe |
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SPD/0217/18 |
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Ö 12 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 13 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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