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Tagesordnung - 40. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 40. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 03.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Fahrplanänderungen bei der Dreieichbahn     CAL/0017/16  
Ö 3     Berichtsantrag der SPD-Fraktion: Dreieichbahn     SPD/0023/16  
Ö 4  
Aufnahme in das Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen"  
Enthält Anlagen
VO/0027/16  
    VORLAGE
   

 

Sachverhalt/Begründung der vorliegenden Beschlussvorlage:

Das Antragsgebiet zum „Stadtumbau Hessen“ umfasst den erweiterten Ortskern Urberach, der auch in den als Anlage beigefügten Plänen dargestellt ist.

Unmittelbar an der zentralen Kreuzung der überörtlichen Straßen im Ortsmittelpunkt befindet sich auf dem Grundstück Konrad-Adenauer-Straße 3 ein städtischer zweigeschossiger Flachbau, der – aus zurückliegenden Zuständigkeiten - unter dem Begriff “Sozialrathaus“ bekannt ist und in dem ein kleiner Teil der städtischen Verwaltung untergebracht ist. Das Gebäude wirkt im Ortsbild unangepasst und ist baulich (insbesondere im Dach) sanierungsbedürftig. Im unmittelbaren Anschluss liegt das (private) Gebäude Bahnhofstraße 4, das als Wohnhaus mit nicht genutzter Ladenfläche besteht und ebenfalls grundlegend sanierungsbedürftig ist.

 

Es bietet sich daher als „Impulsprojekt“ im Sinne des Stadtumbau-Programms der Erwerb des Privatgrundstückes und die vollständige Sanierung und Umnutzung der beiden Anwesen mit gleichzeitiger Anpassung an die ortsbildgerechte Gestaltung an. Dabei kann auch an die Einrichtung eines Seniorentreffs oder die Nutzung als Stadtteilbibliothek gedacht werden, wobei die notwendigen Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Nutzung durchzuführen sind. Außerdem könnte die Verlegung des Hauptzugangs von der stark belasteten Konrad-Adenauer-Straße in die Hofseite an der Bahnhofsstraße bewerkstelligt werden. Das gesamte neue Anwesen sollte den heutigen energetischen Anforderungen entsprechend ertüchtigt werden. Diese grundlegende Erneuerung und Umstrukturierung bewirkt an besonders öffentlichkeitswirksamer Stelle im Ortszentrum eine wesentliche Steigerung der Attraktivität (auch durch die Ensemble-Wirkung benachbarter Gebäude) und leistet einen Beitrag zur künftigen Entwicklung und Funktionsverbesserung des Ortskernes.

Auf der gegenüberliegenden Seite der Konrad-Adenauer-Straße befindet sich das städtische Rathaus des Stadtteiles Urberach. Weitere Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf eine ergänzende Verbesserung des energetischen Standards sind auch für diese Liegenschaft vorzusehen.

 

Nord-östlich der zentralen Kreuzung bildet das Quartier beidseits der Bahnhofstraße einen Schwerpunkt der Versorgungseinrichtungen – analog der Konrad-Adenauer-Straße im Kernbereich - und des innerörtlichen Wohnens mit einem wesentlichen Modernisierungsbedarf. Wie auch entlang der Ortsdurchfahrt (B 486, Konrad-Adenauer-Straße, Traminer Straße) konzentriert sich in der Bahnhofstraße der motorisierte Verkehr und führt zu entsprechenden Belastungen der angrenzenden Bebauung.

 

Die Bahnhofstraße bildet die Hauptverbindungsachse zum nord-östlich am Ortsrand gelegenen Bahnhof und dem Versorgungsbereich mit großflächigem Einzelhandel (sog. Märktezentrum), in dessen Umgebung sich drei größere Einrichtungen für Seniorenwohnen und -fürsorge angesiedelt haben. Entlang der Bahnhofstraße besteht derzeit noch eine Ansammlung kleinerer inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte, wie sie nach Umfragen in der Bevölkerung für wünschens- und erhaltenswert eingestuft werden. Die derzeitige Ausbildung der Bahnhofstraße weist jedoch keine fußgänger- und fahrradgerechte Nutzbarkeit auf, sondern wird durch eine geringe Aufenthaltsqualität und Engpässe im Straßenraum geprägt. Dies führt zu einer Beeinträchtigung des Geschäftslebens. In Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung mit ihrem zunehmenden Anteil an älteren Bevölkerungsgruppen, deren veränderten Anforderungen an den begehbaren Straßenraum und die Querung von Fahrbahnen unter Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Personen sowie zur Förderung der Fahrrad-Mobilität bedürfen diese Hauptverkehrsstraßen einer veränderten Gestaltung unter Wahrung stadtgestalterischer Belange. Mit einer anzustrebenden Umgestaltung der Bahnhofstraße und der Ortsdurchfahrt (B 486) zugunsten der Fußgänger und Radfahrer wird die innerörtliche Nutzungs- und Aufenthaltsqualität gesteigert und auf zukünftige Bedürfnisse ausgerichtet. Die Bahnhofstraße kann sich somit zu einer den heutigen Erfordernissen angepassten Wegeverbindung zwischen Bahnhof und Zentrum mit einer Attraktivierung der Geschäftslage entwickeln.

 

Für die gesamte Ortslage soll ein entsprechendes Radverkehrskonzept erarbeitet werden, so dass die Verbindungsqualitäten und Benutzungshäufigkeiten in Urberach und zwischen den Stadtteilen gestärkt werden können.

 

Auffällig ist ein großer Baukomplex aus den 1970er-Jahren  zwischen der Bahnhofstraße und Robert-Bloch-Straße, der ursprünglich als Nahversorgungsstandort („Minimal“) mit  Durchgang zur Robert-Bloch-Straße und als Hotel diente („City-Hotel“), im Erdgeschoss zur Bahnhofsstraße hin Läden enthält und eine große Tiefgarage aufweist. Das (private) Gebäude steht tlw. leer und weist einen erhöhten Sanierungsbedarf auf.

 

Der unmittelbar angrenzende ehemals landwirtschaftliche Betrieb mit einem großen hallenartigen Stallgebäude müsste einer neuen städtebaulichen Nutzung zugeführt werden. Die künftige Entwicklung ist in diesem Zusammenhang weiter zu prüfen.

 

Insgesamt besteht für den Ortskernbereich ein deutlicher Bedarf an privaten Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäude. Im Zuge des Stadtumbau-Programms besteht die Möglichkeit, nach Erstellung einer städtischen Richtlinie mit Regelungen zur Art der durchzuführenden Maßnahmen für Modernisierungen und zu entsprechenden Mindeststandards (Abstimmung mit dem Land) anteilige Zuschüsse zu gewähren. Dazu haben die Eigentümer Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt abzuschließen. Die Abgrenzung des geplanten Fördergebietes erfolgt daher weitgehend anhand der Straßenzüge des alten Ortskernes und schließt insbesondere im Osten noch größere Gemeinbedarfsflächen ein.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Rödermark bewirbt sich um die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ mit dem in der Anlage dargestellten Stadtumbaugebiet des erweiterten Ortskerns Urberach.

Die erforderlichen Antragsunterlagen werden in Kooperation mit der Nassauischen Heimstätte erstellt.

Die Unterlagen werden fristgerecht bis zum 29. Februar 2016 eingereicht.

 

Im Falle der Aufnahme in das Förderprogramm erarbeitet die Stadt Rödermark ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Zudem gründet die Stadt Rödermark im Falle dessen eine lokale Partnerschaft oder weist eine bestehende lokale Partnerschaft nach.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    03.02.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Sachverhalt/Begründung der vorliegenden Beschlussvorlage:

Das Antragsgebiet zum „Stadtumbau Hessen“ umfasst den erweiterten Ortskern Urberach, der auch in den als Anlage beigefügten Plänen dargestellt ist.

Unmittelbar an der zentralen Kreuzung der überörtlichen Straßen im Ortsmittelpunkt befindet sich auf dem Grundstück Konrad-Adenauer-Straße 3 ein städtischer zweigeschossiger Flachbau, der aus zurückliegenden Zuständigkeiten - unter dem Begriff Sozialrathaus“ bekannt ist und in dem ein kleiner Teil der städtischen Verwaltung untergebracht ist. Das Gebäude wirkt im Ortsbild unangepasst und ist baulich (insbesondere im Dach) sanierungsbedürftig. Im unmittelbaren Anschluss liegt das (private) Gebäude Bahnhofstraße 4, das als Wohnhaus mit nicht genutzter Ladenfläche besteht und ebenfalls grundlegend sanierungsbedürftig ist.

 

Es bietet sich daher als Impulsprojekt“ im Sinne des Stadtumbau-Programms der Erwerb des Privatgrundstückes und die vollständige Sanierung und Umnutzung der beiden Anwesen mit gleichzeitiger Anpassung an die ortsbildgerechte Gestaltung an. Dabei kann auch an die Einrichtung eines Seniorentreffs oder die Nutzung als Stadtteilbibliothek gedacht werden, wobei die notwendigen Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Nutzung durchzuführen sind. Außerdem könnte die Verlegung des Hauptzugangs von der stark belasteten Konrad-Adenauer-Straße in die Hofseite an der Bahnhofsstraße bewerkstelligt werden. Das gesamte neue Anwesen sollte den heutigen energetischen Anforderungen entsprechend ertüchtigt werden. Diese grundlegende Erneuerung und Umstrukturierung bewirkt an besonders öffentlichkeitswirksamer Stelle im Ortszentrum eine wesentliche Steigerung der Attraktivität (auch durch die Ensemble-Wirkung benachbarter Gebäude) und leistet einen Beitrag zur künftigen Entwicklung und Funktionsverbesserung des Ortskernes.

Auf der gegenüberliegenden Seite der Konrad-Adenauer-Straße befindet sich das städtische Rathaus des Stadtteiles Urberach. Weitere Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf eine ergänzende Verbesserung des energetischen Standards sind auch für diese Liegenschaft vorzusehen.

 

Nord-östlich der zentralen Kreuzung bildet das Quartier beidseits der Bahnhofstraße einen Schwerpunkt der Versorgungseinrichtungen analog der Konrad-Adenauer-Straße im Kernbereich - und des innerörtlichen Wohnens mit einem wesentlichen Modernisierungsbedarf. Wie auch entlang der Ortsdurchfahrt (B 486, Konrad-Adenauer-Straße, Traminer Straße) konzentriert sich in der Bahnhofstraße der motorisierte Verkehr und führt zu entsprechenden Belastungen der angrenzenden Bebauung.

 

Die Bahnhofstraße bildet die Hauptverbindungsachse zum nord-östlich am Ortsrand gelegenen Bahnhof und dem Versorgungsbereich mit großflächigem Einzelhandel (sog. Märktezentrum), in dessen Umgebung sich drei größere Einrichtungen für Seniorenwohnen und -fürsorge angesiedelt haben. Entlang der Bahnhofstraße besteht derzeit noch eine Ansammlung kleinerer inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte, wie sie nach Umfragen in der Bevölkerung für wünschens- und erhaltenswert eingestuft werden. Die derzeitige Ausbildung der Bahnhofstraße weist jedoch keine fußnger- und fahrradgerechte Nutzbarkeit auf, sondern wird durch eine geringe Aufenthaltsqualität und Engpässe im Straßenraum geprägt. Dies führt zu einer Beeinträchtigung des Geschäftslebens. In Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung mit ihrem zunehmenden Anteil an älteren Bevölkerungsgruppen, deren veränderten Anforderungen an den begehbaren Straßenraum und die Querung von Fahrbahnen unter Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Personen sowie zur Förderung der Fahrrad-Mobilität bedürfen diese Hauptverkehrsstraßen einer veränderten Gestaltung unter Wahrung stadtgestalterischer Belange. Mit einer anzustrebenden Umgestaltung der Bahnhofstraße und der Ortsdurchfahrt (B 486) zugunsten der Fußnger und Radfahrer wird die innertliche Nutzungs- und Aufenthaltsqualität gesteigert und auf zukünftige Bedürfnisse ausgerichtet. Die Bahnhofstraße kann sich somit zu einer den heutigen Erfordernissen angepassten Wegeverbindung zwischen Bahnhof und Zentrum mit einer Attraktivierung der Geschäftslage entwickeln.

 

r die gesamte Ortslage soll ein entsprechendes Radverkehrskonzept erarbeitet werden, so dass die Verbindungsqualitäten und Benutzungshäufigkeiten in Urberach und zwischen den Stadtteilen gestärkt werden können.

 

Auffällig ist ein großer Baukomplex aus den 1970er-Jahren  zwischen der Bahnhofstraße und Robert-Bloch-Straße, der ursprünglich als Nahversorgungsstandort („Minimal“) mit  Durchgang zur Robert-Bloch-Straße und als Hotel diente („City-Hotel“), im Erdgeschoss zur Bahnhofsstraße hin Läden enthält und eine große Tiefgarage aufweist. Das (private) Gebäude steht tlw. leer und weist einen erhöhten Sanierungsbedarf auf.

 

Der unmittelbar angrenzende ehemals landwirtschaftliche Betrieb mit einem großen hallenartigen Stallgebäude müsste einer neuen städtebaulichen Nutzung zugeführt werden. Die künftige Entwicklung ist in diesem Zusammenhang weiter zu prüfen.

 

Insgesamt besteht für den Ortskernbereich ein deutlicher Bedarf an privaten Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäude. Im Zuge des Stadtumbau-Programms besteht die Möglichkeit, nach Erstellung einer städtischen Richtlinie mit Regelungen zur Art der durchzuführenden Maßnahmen für Modernisierungen und zu entsprechenden Mindeststandards (Abstimmung mit dem Land) anteilige Zuschüsse zu gewähren. Dazu haben die Eigentümer Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt abzuschließen. Die Abgrenzung des geplanten Fördergebietes erfolgt daher weitgehend anhand der Straßenzüge des alten Ortskernes und schließt insbesondere im Osten noch größere Gemeinbedarfsflächen ein.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Rödermark bewirbt sich um die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ mit dem in der Anlage dargestellten Stadtumbaugebiet des erweiterten Ortskerns Urberach.

Die erforderlichen Antragsunterlagen werden in Kooperation mit der Nassauischen Heimstätte erstellt.

Die Unterlagen werden fristgerecht bis zum 29. Februar 2016 eingereicht.

 

Im Falle der Aufnahme in das Förderprogramm erarbeitet die Stadt Rödermark ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Zudem gründet die Stadt Rödermark im Falle dessen eine lokale Partnerschaft oder weist eine bestehende lokale Partnerschaft nach.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    04.02.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark bewirbt sich um die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ mit dem in der Anlage dargestellten Stadtumbaugebiet des erweiterten Ortskerns Urberach.

Die erforderlichen Antragsunterlagen werden in Kooperation mit der Nassauischen Heimstätte erstellt.

Die Unterlagen werden fristgerecht bis zum 29. Februar 2016 eingereicht.

 

Im Falle der Aufnahme in das Förderprogramm erarbeitet die Stadt Rödermark ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Zudem gründet die Stadt Rödermark im Falle dessen eine lokale Partnerschaft oder weist eine bestehende lokale Partnerschaft nach.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    16.02.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Zu diesem Tagesordnungspunt erläutert Bürgermeister Kern die geplante Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm. Die Fraktionen geben Erklärungen zur Entwicklung der Ortskerne ab.

Im Anschluss lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Tagesordnungspunkt abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark bewirbt sich um die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ mit dem in der Anlage dargestellten Stadtumbaugebiet des erweiterten Ortskerns Urberach.

Die erforderlichen Antragsunterlagen werden in Kooperation mit der Nassauischen Heimstätte erstellt.

Die Unterlagen werden fristgerecht bis zum 29. Februar 2016 eingereicht.

 

Im Falle der Aufnahme in das Förderprogramm erarbeitet die Stadt Rödermark ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Zudem gründet die Stadt Rödermark im Falle dessen eine lokale Partnerschaft oder weist eine bestehende lokale Partnerschaft nach.

 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                                          CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:                                          FDP

Enthaltung:                                          /

Ö 5     Straßeninvestitionsprogramm 2016  
Enthält Anlagen
VO/0009/16  
Ö 6  
Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan A 31 "An der Kapellenstraße" in Rödermark / Ober-Roden  
VO/0026/16  
Ö 7  
Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes A31 "An der Kapellenstraße"  
VO/0030/16  
Ö 8  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 266, Carl-Benz-Straße 11, 1.226 qm     VO/0257/15  
Ö 9  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 11 Nr. 375, Gothaer Straße 23     VO/0028/16  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 307, Erich-Kästner-Straße 55     VO/0029/16  
Ö 11     Antrag der FDP-Fraktion: Unverzügliche Entfernung der Telefonzelle an der Hauptstraße in Waldacker  
Enthält Anlagen
FDP/0019/16  
Ö 12     Antrag der SPD-Fraktion: Straßensanierungen durch das Kommunale Investitionsprogramm des Landes  
SPD/0022/16  
Ö 13     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Straßen-Malwettbewerb "Blühende Straßen 2016"  
CAL/0031/16  
Ö 14     Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Radverkehr in Waldacker  
FWR/0034/16  
Ö 15     Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Stadtpark Rödermark  
FWR/0035/16  
Ö 16     Berichtsantrag der SPD-Fraktion: Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften     SPD/0020/16  
Ö 17     Berichtsantrag der SPD-Fraktion: Weitere Entwicklung des Gelände in der Plattenhecke (Breidertring)     SPD/0021/16  
Ö 18     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 19     Mitteilungen und Anfragen      
N 20     (nichtöffentlich)