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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt – in Modifizierung des Beschlusses vom 01.04.2014 - gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes „A 31 An der Kapellenstraße“ als Mischgebiet mit dem Schwerpunkt Wohnbebauung.
Der festgelegte Geltungsbereich bleibt unverändert. Über dieses Gebiet hinausgehende Planungen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, sollen dadurch nicht behindert werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:CDU, ALG Ablehnung:SPD Enthaltung:FDP, FWR
Dem Beschlussvorschlag wird mit Stimmenmehrheit zugestimmt.
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