Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 und § 121 Absatz 7 HGO entspricht.
Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR
Ablehnung: /
Enthaltung: /