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Tagesordnung - 30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 09.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Verkauf des städtischen Grundstücks Erich-Kästner-Straße 38A  
VO/0245/14  
Ö 5  
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  
VO/0248/14  
Ö 6  
Schuldenmanagement und Zinssteuerung  
Enthält Anlagen
VO/0247/14  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss für den Bereich des Ortskerns Urberach (Teilbereich aus Bebauungsplan B 1.2 "Ortskern Urberach")  
Enthält Anlagen
VO/0251/14_1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes B 1.6 „Ortskern Urberach“.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro für Städtebau in Groß-Zimmern beauftragt.

 

Bei der Planung sind die Grundsätze des Leitbildes der Stadt Rödermark zu beachten. Die für Wohnen und Stadtentwicklung im Ortskern zuständige Projektgruppe der Leitbild-Arbeitsgruppe 2 ist bei der Planerstellung mit einzubeziehen.

 

Es sind Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die Gedenkstätte Bahnhofstraße 18 planungsrechtlich zu sichern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    26.11.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes B 1.6 „Ortskern Urberach“.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro für Städtebau in Groß-Zimmern beauftragt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                            CDU, AL, FDP, FWR

Ablehnung:                            -

Enthaltung:                            SPD

 

   
    27.11.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Herr Gensert verteilt für die CDU-Fraktion eine Ergänzung des Beschlussvorschlages mit folgenden Inhalt:

 

Bei der Planung sind die Grundsätze des Leitbildes der Stadt Rödermark zu beachten.

Der zuständige Arbeitskreis der Leitbildkommission ist bei der Planerstellung miteinzubeziehen.Es sind Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die Gedenkstätte Bahnhofstraße 18 planungsrechtlich zu sichern.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes B 1.6 „Ortskern Urberach“.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro für Städtebau in Groß-Zimmern beauftragt.

 

Bei der Planung sind die Grundsätze des Leitbildes der Stadt Rödermark zu beachten. Der zuständige Arbeitskreis der Leitbildkommission ist bei der Planerstellung miteinzubeziehen.

Die Möglichkeiten, die Gedenkstätte Bahnhofstraße 18 planungsrechtlich zu sichern, sind zu prüfen.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht hierzu keine Empfehlung aus.

 

Der Magistrat wird zunächst über die Ernzung des Beschlussvorschlags beraten.

   
    09.12.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes B 1.6 „Ortskern Urberach“.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro für Städtebau in Groß-Zimmern beauftragt.

 

Bei der Planung sind die Grundsätze des Leitbildes der Stadt Rödermark zu beachten. Die für Wohnen und Stadtentwicklung im Ortskern zuständige Projektgruppe der Leitbild-Arbeitsgruppe 2 ist bei der Planerstellung mit einzubeziehen.

 

Es sind Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die Gedenkstätte Bahnhofstraße 18 planungsrechtlich zu sichern.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 8  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  
CAL/0254/14  
Ö 9  
Neuwahl der sachkundigen Personen für die Brandschutzkommission (Tischvorlage)  
VO/0270/14