Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Am 01. Februar 2015 endet die Amtszeit von Engelbert Beckmann als Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Rödermark II (Urberach). Für eine Wiederwahl steht Herr Beckmann nicht zur Verfügung.
Es ist daher eine Neuwahl der Schiedsperson erforderlich.
Die Neuwahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark und in anderen Zeitungen wurden Interessierte aus Urberach zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt _______________ zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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