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Vorlage - VO/0248/14  

 
 
Betreff: Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.11.2014 
41. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.12.2014 
30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 01. Februar 2015 endet die Amtszeit von Engelbert Beckmann als Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Rödermark II (Urberach).  Für eine Wiederwahl steht Herr Beckmann nicht zur Verfügung.

 

Es ist daher eine Neuwahl der Schiedsperson erforderlich.

 

Die Neuwahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit  der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

 

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark und in anderen Zeitungen wurden Interessierte aus Urberach zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt _______________ zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein