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Auszug - Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  

 
 
30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0248/14 Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Vorsitzende Beldermann teilt mit, dass am 01.02.2015 die Amtszeit von Herrn Beckmann als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II Urberach endet.

In der 46. und 47. Kalenderwoche wurden die Bürgerinnen und rger von Urberach durch amtliche Bekanntmachung zur Bewerbung aufgefordert.

Aus der Bürgerschaft hat sich Herr Axel Willmann auf das Amt des Schiedsmannes beworben. Dies Bewerbung wird einvernehmlich durch die Fraktionen befürwortet und Herr Willmann zur Wahl vorgeschlagen.

 

Sie weist darauf hin, dass die Wahl gem. § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.

 

Da kein Widerspruch vorgetragen wird erfolgt die Wahl durch einfache Abstimmung.

 

r den Vorschlag stimmen

 

-  Axel Willmann              34 Stimmen

-  Gegenstimmen              0 Stimmen

-  Enthaltungen              0 Stimmen

 

Frau Beldermann stellt fest, dass Herr Axel Willmann mit 34 Stimmen die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten hat und somit zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II - Urberach gewählt wurde.


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /