Bürgerinformationssystem
Die Vorsitzende Beldermann teilt mit, dass am 01.02.2015 die Amtszeit von Herrn Beckmann als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II – Urberach endet. In der 46. und 47. Kalenderwoche wurden die Bürgerinnen und Bürger von Urberach durch amtliche Bekanntmachung zur Bewerbung aufgefordert. Aus der Bürgerschaft hat sich Herr Axel Willmann auf das Amt des Schiedsmannes beworben. Dies Bewerbung wird einvernehmlich durch die Fraktionen befürwortet und Herr Willmann zur Wahl vorgeschlagen.
Sie weist darauf hin, dass die Wahl gem. § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Da kein Widerspruch vorgetragen wird erfolgt die Wahl durch einfache Abstimmung.
Für den Vorschlag stimmen
- Axel Willmann 34 Stimmen - Gegenstimmen 0 Stimmen - Enthaltungen 0 Stimmen
Frau Beldermann stellt fest, dass Herr Axel Willmann mit 34 Stimmen die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten hat und somit zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II - Urberach gewählt wurde. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||