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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bereich des Ortskerns Urberach (Teilbereich aus Bebauungsplan B 1.2 "Ortskern Urberach")  

 
 
30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0251/14_1 Aufstellungsbeschluss für den Bereich des Ortskerns Urberach (Teilbereich aus Bebauungsplan B 1.2 "Ortskern Urberach")
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes B 1.6 „Ortskern Urberach“.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro für Städtebau in Groß-Zimmern beauftragt.

 

Bei der Planung sind die Grundsätze des Leitbildes der Stadt Rödermark zu beachten. Die für Wohnen und Stadtentwicklung im Ortskern zuständige Projektgruppe der Leitbild-Arbeitsgruppe 2 ist bei der Planerstellung mit einzubeziehen.

 

Es sind Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die Gedenkstätte Bahnhofstraße 18 planungsrechtlich zu sichern.


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /