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Vorlage - CAL/0254/14  

 
 
Betreff: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.11.2014 
41. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.12.2014 
30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Der § 4c der Hessischen Gemeindeordnung sieht folgendes vor:

 

㤠4c HGO РBeteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“

 

Der Gesetzgeber hat damit in der Hessischen Gemeindeordnung die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben in der Gemeinde als Soll-Vorschrift festgeschrieben. Soll-Vorschiften gelten immer als “in der Regel umzusetzende Vorschriften“. Es gibt für die Stadt Rödermark keinen Grund und kein Hindernis, von dieser Regel abzuweichen.

 

Es ist an der Zeit, die Partizipation an Planungen und Entscheidungen in der Gemeinde auf die zukünftige Generation und damit das Blickfeld der Planungen und Entscheidungen auszuweiten auf die junge Generation, ihre Bedürfnisse und Interessen. Sie sind diejenigen, die in Zukunft mit den Folgen der Entscheidungen leben müssen, die heute getroffen werden und sollten aus diesem Grund in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

 

Hierfür sind geeignete Beteiligungsformen zu finden, diese gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen als Akteure zu diskutieren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  • Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen sind.

 

  • Hierzu soll in einen Dialog mit den genannten eingetreten werden mit dem Ziel, geeignete Organisations- und Beteiligungsformen zu finden, diese zu etablieren und langfristig zu sichern.

 

  • An diesem Dialog sind alle in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Institutionen und Organisationen zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: