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Tagesordnung - 26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 17.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Benennung eines Weges in "Thälmann-Weg" hier: erneute Beschlussfassung  
VO/0091/14-1  
Ö 5  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit
CAL/0111/14  
Ö 6  
Antrag der FDP-Fraktion Resolution betreffend: "Kommunale Selbstbestimmung"  
FDP/0114/14  
Ö 7  
Vereinsförderung in der Stadt Rödermark - Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung
Enthält Anlagen
VO/0084/14  
Ö 8  
Breitbandversorgung für Rödermark  
VO/0154/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. September 2013 wird durch nachfolgende Beschlussfassung ersetzt:

 

1.              Zur schnellstmöglichen Umsetzung einer höchstmöglichen Breitbandversorgung für die Rödermärker Bevölkerung und Wirtschaft wird eine inhaltliche, rechtliche und finanzielle Prüfung des Magistrates unter folgenden Prämissen erfolgen:

 

a)              Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg;

b)              eigenständige Ausschreibung im Rahmen eines europäischen Vergabeverfahrens für das Stadtgebiet Rödermark;

c)              Verbundlösung mit Kommunen im Kreis Offenbach.

Anstelle der Stadt Rödermark kann auch die BreitbandRödermark GmbH agieren.

2.              Die Ergebnisse der Prüfung sind spätestens bis Ende September 2014 der Stadtverordneten-versammlung vorzulegen.

 

Die Zeitspanne zur Prüfung von Verbundlösungen mit dem Zweckverband oder anderen Kommunen wird genutzt, um die eventuelle Durchführung einer eigenständigen Lösung für das Stadtgebiet Rödermark vorzubereiten.
 

3.              Bis zum Zusammentritt der Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2014 kann der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung ggfs. notwendig werdende Entscheidungen treffen, sofern hierfür nicht die Stadtverordnetenversammlung ausschließlich zuständig ist (§§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3, 51 HGO).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    17.06.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

rgermeister Kern gibt Erläuterungen zum dargestellten Sachverhalt. Er dankt den Fraktionen für die am 10.06.2014 im Rahmen der erweiterten Magistratssitzung geleistete konstruktive Zusammenarbeit. Nach mehreren Wortmeldungen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage des Magistrates abstimmen:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. September 2013 wird durch nachfolgende Beschlussfassung ersetzt:

 

1.              Zur schnellstmöglichen Umsetzung einer höchstmöglichen Breitbandversorgung für die Rödermärker Bevölkerung und Wirtschaft wird eine inhaltliche, rechtliche und finanzielle Prüfung des Magistrates unter folgenden Prämissen erfolgen:

 

a)              Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg;

b)              eigenständige Ausschreibung im Rahmen eines europäischen Vergabeverfahrens für das Stadtgebiet Rödermark;

c)              Verbundlösung mit Kommunen im Kreis Offenbach.

Anstelle der Stadt Rödermark kann auch die BreitbandRödermark GmbH agieren.

2.              Die Ergebnisse der Prüfung sind spätestens bis Ende September 2014 der Stadtverordneten-versammlung vorzulegen.

 

Die Zeitspanne zur Prüfung von Verbundlösungen mit dem Zweckverband oder anderen Kommunen wird genutzt, um die eventuelle Durchführung einer eigenständigen Lösung für das Stadtgebiet Rödermark vorzubereiten.
 

3.              Bis zum Zusammentritt der Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2014 kann der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung ggfs. notwendig werdende Entscheidungen treffen, sofern hierfür nicht die Stadtverordnetenversammlung ausschließlich zuständig ist (§§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3, 51 HGO).

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, Al/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 9  
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans A 29 "Westlich des Bahnhofs"  
Enthält Anlagen
VO/0050/14-1  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 m²  
VO/0116/14  
Ö 11  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6  
VO/0127/14