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Auszug - Breitbandversorgung für Rödermark  

 
 
26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0154/14 Breitbandversorgung für Rödermark
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/0200/13
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


rgermeister Kern gibt Erläuterungen zum dargestellten Sachverhalt. Er dankt den Fraktionen für die am 10.06.2014 im Rahmen der erweiterten Magistratssitzung geleistete konstruktive Zusammenarbeit. Nach mehreren Wortmeldungen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage des Magistrates abstimmen:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. September 2013 wird durch nachfolgende Beschlussfassung ersetzt:

 

1.              Zur schnellstmöglichen Umsetzung einer höchstmöglichen Breitbandversorgung für die Rödermärker Bevölkerung und Wirtschaft wird eine inhaltliche, rechtliche und finanzielle Prüfung des Magistrates unter folgenden Prämissen erfolgen:

 

a)              Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg;

b)              eigenständige Ausschreibung im Rahmen eines europäischen Vergabeverfahrens für das Stadtgebiet Rödermark;

c)              Verbundlösung mit Kommunen im Kreis Offenbach.

Anstelle der Stadt Rödermark kann auch die BreitbandRödermark GmbH agieren.

2.              Die Ergebnisse der Prüfung sind spätestens bis Ende September 2014 der Stadtverordneten-versammlung vorzulegen.

 

Die Zeitspanne zur Prüfung von Verbundlösungen mit dem Zweckverband oder anderen Kommunen wird genutzt, um die eventuelle Durchführung einer eigenständigen Lösung für das Stadtgebiet Rödermark vorzubereiten.
 

3.              Bis zum Zusammentritt der Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2014 kann der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung ggfs. notwendig werdende Entscheidungen treffen, sofern hierfür nicht die Stadtverordnetenversammlung ausschließlich zuständig ist (§§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3, 51 HGO).


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, Al/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /