Der Tagesordnungspunkt 6 wird vorgezogen aufgerufen.
Bürgermeister Kern erläutert den Sachverhalt.
Er schlägt vor, § 11 Abs. 8 zu ändern, da der Transport eines Sarges durch andere Personen (nicht nur Friedhofsmitarbeiter) möglich sein sollte. Dabei stellt sich aber ein versicherungsrechtliches Problem. Deshalb sollte folgende Änderung aufgenommen werden:
„Erfolgt der Transport durch sonstige Personen, ist der Friedhofsverwaltung aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Freistellungserklärung der Angehörigen vorzulegen.“
Frau Leiherer erläutert die mit der neuen Satzung vorgesehenen Änderungen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der „Friedhofssatzung der Stadt Rödermark“ gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.