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Vorlage - VO/0253/13  

 
 
Betreff: Grundsatzentscheidung über die Fortführung des Stadtbusses ab Dezember 2014 -überarbeitete Version- (Bisherige Version siehe 236/13)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Verkehr   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
31.10.2013 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
12.11.2013 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Rödermark hat in Kooperation mit der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach gmbH (kvgOF) zum 3.8.2012 den Probebetrieb für einen Stadtbus aufgenommen. Grundlage ist eine entsprechende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung sowie ein dort beratenes vorläufiges Linienkonzept.

 

Die Grundlagen wurden in der Folge vertraglich in einem Verkehrsvertrag zwischen der kvg of und dem ausführenden Busunternehmen sowie in einem Vertrag zwischen der kvg of und der Stadt Rödermark verbindlich vereinbart.

 

Diese Verträge sehen einen Probebetrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 vor. Bis Herbst 2013 soll von der Gremien der Stadt Rödermark eine Grundsatzentscheidung darüber getroffen werden, ob eine Fortführung des Stadtbusses bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 in Betracht kommt. Falls Ja, könnte bzw. müßte eine europaweite Ausschreibung der Fahrleistungen vorgenommen werden.

 

In den ersten Betriebsmonaten musste eine zurückhaltende Akzeptanz des Stadtbusses und zahlreiche Kritik durch die Bevölkerung festgestellt werden. Dies wurde zum Anlass genommen, die Lage der Haltestellen sowie den Verlauf der Linie zu optimieren. Eine angemessene Akzeptanz, insbesondere in Form von entsprechenden Fahrgastzahlen, konnte dennoch nicht erreicht werden.

 

Die Verwaltung hat danach in insgesamt vier weiteren Gesprächen mit der kvg und in Begleitung durch die IG Dreieichbahn GmbH über die Eckpunkte eines zukünftigen Stadtbusverkehrs beraten. Dabei wurden die entsprechenden Fahrgastzahlen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung jeweils mit berücksichtigt. Ebenso wurde in diesem Rahmen die Umsetzung von Änderungsvorschlägen aus der Bevölkerung diskutiert und teilweise durchgeprüft.

 

Als vorläufiges Zwischenergebnis ist festzustellen:

a.              Eine Umstellung auf kleinere Busse ist wegen der Fahrgastspitze während der Schülerfahrten nicht möglich.

b.              Eine gleichzeitige Vorhaltung von kleineren Bussen neben einer ausreichenden Zahl an Standardbussen würde zu einer massiven Steigerung der Kosten führen

c.              Sofern der Stadtbus weiterhin den Schülertransport übernehmen soll, ist ein sinnvolles Angebot für Pendler nur mit zusätzlichen Bussen und Fahrpersonal sowie den damit verbundenen Zusatzausgaben möglich.

d.              Die weitere Erprobung abgeänderter Varianten würde die Verlängerung des Probebetriebes erfordern.

 

Für die Fortführung des Stadtbusses wurden durch die kvgOF und das Beratungsbüro IG Dreieichbahn GmbH folgende Alternativen erarbeitet:

 

Variante 1: Stadtbus auf Basis des derzeitigen Linienweges und Fahrplanes

 

Variante 2: Stadtbus mit einer Stammstrecke zwischen dem Bf. Ober-Roden und Bf. Urberach und einer noch festzulegenden erweiterten Linienführung zur Feinerschließung am Anfang bzw. Ende der Stammstrecke (siehe dazu mögliche Untervarianten im Konzept)

 

Variante 3: Stadtbus reduziert auf die Schülerfahrten, aber als öffentliches Linienangebot (Mitbenutzung durch Jedermann mit RMV Fahrausweis möglich).

 

Im Rahmen der Magistratsberatung wurde noch eine Variante Betracht gezogen.

 

Variante 4: Diese geht von einer Abwicklung des Schülerverkehrs im Rahmen eines sog. freigestellten Schülerverkehrs aus. Eine Nutzung wäre dann nur den Schülern vorbehalten, für die der Landkreis eine Beförderungspflicht hat. Eine Beförderung anderer Schüler (weniger als 3 km zwischen Wohnort und Schule) oder anderer Fahrgäste ist dann nicht vorgesehen. Der Magistrat sieht hier die Chance, dass dieser Verkehr eventuell ohne eine finanzielle Beteiligung der Stadt realisiert werden könnte.

 

 

In der Magistratssitzung vom 16.9.2013 wurde über diese Varianten und den Sachverhalt insgesamt beraten. Für die weitere Beratung in den Gremien wurden vom Magistrat zunächst folgende Varianten alternativ vorgeschlagen:

 

A.              Fortführung des Stadtbusses gemäß der o.g. Variante 2

 

B.              Einstellung des Stadtbusbetriebes und Abwicklung des Schülerverkehrs im Rahmen eines sog. freigestellten Schülerverkehrs gemäß der oben genannten Variante 4.

 

In der HFW-Sitzung vom 26.9.23013 wurde die Gesamtthematik nochmals in Anwesenheit von Vertretern der kvgOF erörtert. Hierbei wurden weitere Erkenntnisse gewonnen, die den Magistrat veranlasst haben, die Thematik in den Sitzungen vom 14.10. und 21.10. erneut zu beraten. Hieraus ergibt sich nachfolgend der neue Beschlussvorschlag.

 

Eine weitergehende Darstellung aller Varianten und deren wesentlichen Vor- und Nachteile werden in einer Anlage dargestellt. Als weitere Anlage wird das Konzeptpapier der IG DB mit Stand vom 16.09.2013 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Stadtbus-System Rödermark soll reduziert fortgeführt werden unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens im Schülerverkehr als Linienverkehr für alle (Konzeptpapier IGDB vom 16.09.2013, S. 10 und 11). Daher ist ein neues Verkehrsangebot auf Basis der Variante 3 zu vereinbaren. Der jährliche Zuschussbedarf soll den Betrag von 106.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) nicht übersteigen.

Mit der Variante 3, die schnellstmöglich umgesetzt werden soll, soll der Probebetrieb um 1 Jahr bis Ende 2015 verlängert werden.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2013 stehen für den Betrieb des Stadtbusses 150.000,-- € bereit (50.000,-- € laufender Aufwand, 100.000,-- € Rückstellung für Abdeckung Betriebskostendefizit). Im Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sind insgesamt 200.000,-- € (100.000,-- laufender Aufwand, 100.000,-- Rückstellung) für den Stadtbusbetrieb veranschlagt.

Im Rahmen der mit dem Land Hessen zur Teilnahme am Schutzschirm vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen sind ab dem Jahr 2015 die Kosten für den Stadtbus einzusparen (aus damaliger Sicht waren dies 90.000,-- €).

Die Fortführung des Stadtbusbetriebes führt ab dem Jahr 2015 zu einem um 196.000,-- € (90.000,-- Konsolidierung nicht umgesetzt + 106.000,-- zusätzlicher Mittelbedarf) schlechteren Ergebnis als im Schutzschirmvertrag vereinbart.

 

Jahre

Mehrbelastung des Ergebnishaushalts

Kompensation durch:

2013

0

 

2014

106.000

Nicht gewährleistet

2015

106.000

Nicht gewährleistet

2016

106.000

Nicht gewährleistet

2017

106.000

Nicht gewährleistet

2018

106.000

Nicht gewährleistet

2019

106.000

Nicht gewährleistet

2020

106.000

Nicht gewährleistet

Summe

 

 

 


Anlagen

 

siehe Vorlage VO/0236/13

Bitte die Unterlagen der letzten Sitzungsrunde verwenden.

 

 

Anlage 1: Konzeptpapier / Präsentation der IG DB mit Stand vom 16.09.2013

 

Anlage 2: Beschreibung der Varianten und deren Auswirkungen aus Sicht der

                   Fachabteilung Verkehr

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: