Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Bereits zum Haushalt 2012 hatte die FDP‐Fraktion beantragt, keine weiteren Personalmittel mehr im Produkt „Förderung der Integration“ einzustellen. Die Verzichtbarkeit dieser Stelle spiegelt sich auch klar und deutlich in den damaligen Umfrageergebnissen zum Haushalt wider. Damals wurde diesem genannten Antrag entschieden widersprochen, u.a. mit der Begründung, es handele sich um eine bis Herbst 2013 befristete Einstellung, die man seitens der Stadt als Arbeitgeber nicht einfach kündigen oder vorzeitig beenden kann bzw. könne. Eine Kosteneinsparung auf der Personalseite sei daher 2012 nicht erzielbar. Diese Begründung würde nunmehr ab dem genannten Zeitraum, Herbst 2013, wegfallen, wenn man die befristete Einstellung nicht verlängert oder fortschreibt.
Die Förderung der Integration ist unstrittig eine von vielen wesentlichen kommunalen Aufgaben. In Rödermark wurde dieser Aspekt in jüngster Vergangenheit besonders groß geschrieben. Es wurde ein umfassendes Integrationskonzept erarbeitet, beraten und beschlossen, es werden Integrationsförderpreise vergeben und das Brückenfest erfreut sich großen Zuspruchs. Die gelebte Integration ist in der städtischen Kinder‐, Jugend und Kulturarbeit mithin fest sowie fachübergreifend verankert und wird von allen Beteiligten in besonderer Weise gewürdigt. Aus Sicht der Antragsteller würde ein Wegfall der Stelle der/des Integrationsbeauftragten nicht zwangsläufig eine spürbare Verschlechterung der Rödermärker Integrationsarbeit bedeuten. Gerade im Hinblick auf die Einsparzwänge im Rahmen des kommunalen Rettungsschirms ist es aus Sicht der Antragsteller generell nicht zu verantworten, befristete Stellen zu verlängern – auch im sozialen Bereich –, während an andere Stelle beispielsweise fundamentale Investitionen in die Infrastruktur nicht getätigt werden können oder zeitgleich die Kosten im Bereich der Kinderbetreuung zu weiteren Höhenflügen ansetzen. Nach Auffassung der Antragsteller und nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente könnte weiterhin ab 2017 auf das Produkt 10.1.02 ganz verzichtet werden, die Nicht‐Personalmittel könnten in das Produkt 10.1.01 integriert werden, was den Verwaltungsaufwand zusätzlich reduzieren würde.
Beschlussvorschlag:
Die Stelle der/des Integrationsbeauftragten erhält unverzüglich einen „kw“‐Vermerk und bleibt nach dem Ablauf der verlängerten Befristung bis auf weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung unbesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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