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Vorlage - CAL/0234/13  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung - Antragsrecht für den Ausländer- und Seniorenbeirat - Neufassung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
24.09.2013 
17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
29.10.2013 
18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur geändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.09.2013 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt     
31.10.2013 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.10.2013 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
12.11.2013 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

In seiner Sitzung am 19.02.2013 hat der Ausländerbeirat einstimmig beschlossen, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, dem Ausländer-beirat ein Antragsrecht zu gewähren. Mit Schreiben vom 27.02.2013 hat Herr Engin Karadeniz – Vorsitzender des Ausländerbeirates – alle Fraktionen über diese Beschluss-lage informiert.

Durch eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordneten-versammlung versprechen sich die antragstellenden Fraktionen eine weitere Intensivierung der bereits sehr guten Zusammenarbeit mit dem Ausländer- sowie Seniorenbeirat.


Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Ausländer- und dem Seniorenbeirat das Antragsrecht in den Fachausschüssen einzuräumen.

 

2.              Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte Version der Geschäftsordnung / Hauptsatzung zur anschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.              Der Magistrat wird beauftragt, eine kommunalverfassungsrechtliche Expertise darüber einzuholen, ob es in Ansehung der derzeit gegebenen Rechtslage zulässig wäre, per gemeindlicher Hauptsatzung dem Ausländerbeirat wie auch dem Seniorenbeirat ein Antragsrecht für die Stadtverordnetenversammlung zu gewähren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: