Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Rödermark beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplans A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“.
Der Geltungsbereich umfasst die
Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58. Die
Grundstücke liegen im Stadtteil Ober-Roden westlich des Rödermarkringes
zwischen dem Gelände des Kleingartenvereins und der Rodau.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
01.09.2010 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“.
Der Gestaltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 55, 56, 57 und 58. Die Grundstücke liegen im Stadtteil Ober-Roden westlich des Rödermarkringes zwischen dem Gelände des Kleingartenvereins und der Rodau.
Abstimmung:
Ja- Stimmen : 6
Nein-Stimmen: ./.
Enthaltungen:1
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
02.09.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion, der Vorlage zuzustimmen.
14.09.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58. Die Grundstücke liegen im Stadtteil Ober-Roden westlich des Rödermarkringes zwischen dem Gelände des Kleingartenvereins und der Rodau.