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Vorlage - ALG/0240/10  

 
 
Betreff: Google Street View
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AL/Die Grünen
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
01.09.2010 
37. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgezogen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.09.2010 
43. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.09.2010 
37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sind besorgt, dass durch Aufnahmen ihrer Gebäude im Zusammenhang mit „Google Street View“ die Privatsphäre verletzt wird. Zusätzlich wird befürchtet, dass die Häuser durch Einbrecher leichter ausgespäht werden können.

Nunmehr haben Privatleute bis Mitte Oktober Zeit, die Veröffentlichung von Häuserfotos durch einlegen eines Widerspruchs vorab zu verhindern.

Als "Unverschämtheit" empfinden es viele Hauseigentümer, dass nicht der Weltkonzern selbst das Einverständnis der Eigentümer einholen holen muss, bevor er Bilder veröffentlicht.

Viele Bürgerinnen und Bürger möchten die Außenansicht ihrer Wohnung oder ihres Hauses nicht in Street View sehen. 52 Prozent sprachen sich in einer Emnid-Umfrage dagegen aus, 47 Prozent hatten nichts gegen eine Ansicht. Mit 66 Prozent ist der Anteil der Frauen, die sich kritisch äußern, deutlich größer als der der Männer (37 Prozent).

Nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar macht der Fall die Schwächen des Datenschutzes in Deutschland deutlich. Es zeige sich, "dass der Umgang mit Geodaten dringend geregelt gehört", sagte Caspar der Süddeutschen Zeitung vom heutigen Samstag. Zwar habe Google zugesagt, bei der Veröffentlichung der Straßenansichten den Datenschutz zu wahren. "Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand. Einen Bußgeldbescheid durchzusetzen, wäre bei der gegenwärtigen Gesetzeslage schwierig", sagte Caspar, der eine rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes anmahnt. Der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern. "Er muss Regeln schaffen, die einen wirksamen Datenschutz möglich machen. [...] Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Aufregung verstehe ich nicht, wieso man sich da Zeit lässt."

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Bürgerinnen und Bürger Rödermark in geeigneter Weise bei der Einlegung von Widersprüchen gegen die Erfassung ihrer Gebäude im Zusammen mit „Google Street View“ behilflich zu sein.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: