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Sachverhalt/Begründung: Nachdem über die Anregungen aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung befunden wurde ist eine Überarbeitung des Entwurfs erforderlich, die die erneute Auslegung erfordert. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58. Die Grundstücke liegen im Stadtteil Ober-Roden westlich des Rödermarkringes zwischen dem Gelände des Kleingartenvereins und der Rodau. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein
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